Der siebte Europäische Sozialfonds (2007-2013)

Transnationale Zusammenarbeit stärken und Angleichungsprozesse fördern

In der Förderperiode 2007-2013 wurde die Verwaltung vereinfacht. Damit soll eine bessere Ausstattung des ESF in der Planungsperiode 2007-2013 erreicht werden.

Um den Herausforderungen, die sich

  • aus der EU-Erweiterung,
  • einer alternden Gesellschaft und
  • der Globalisierung

ergeben, wirksamer begegnen zu können, verfolgte der modernisierte ESF zwei Ziele:

  • "Konvergenz", d. h. Wachstum und Beschäftigung für die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, sowie

  • "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für jene Mitgliedstaaten und Regionen, die dem wirtschaftlichen und sozialen Wandel unterworfen sind.

Die Chancengleichheit von Frauen war dabei eine Priorität, die bei allen ESF-Maßnahmen berücksichtigt werden sollte.

Der ESF hatte die Aufgabe zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft beizutragen. Hierbei sollte insbesondere auch der Zugang benachteiligter Menschen zum Arbeitsmarkt verbessert und nationale, regionale und lokale Unterschiede bei der Beschäftigung verringert werden. Die ESF Aktionen sollten die Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie unterstützen.

In der Förderperiode 2007-2013 vergab der ESF insgesamt rund 75 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten. Davon entfielen mehr als 80 Prozent auf das Ziel "Konvergenz". In beiden Zielgebieten unterstützte der ESF folgende fünf Schwerpunkte:

  • Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, Unternehmen und Unternehmer, um den wirtschaftlichen Wandel besser bewältigen zu können.
  • Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und Personen, die nicht erwerbstätig sind, sowie Vermeidung von Arbeitslosigkeit insbesondere für Jugendliche und Ältere.
  • Verbesserung der Situation von benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt und Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung.
  • Stärkung des Humankapitals durch Bildung und Ausbildung
  • Förderung von Partnerschaften durch die Vernetzung relevanter Akteure  auf dem Arbeitsmarkt auf der transnationalen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene.

Der ESF in Deutschland

Für Deutschland wurden aus dem ESF von 2007 bis 2013 insgesamt 9,38 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Geld sollte die Bundesregierung und die Länder dabei unterstützen, die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie besser zu erreichen. Die Bundesregierung hatte zur Erreichung der Ziele das "Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds" (ESF-Bundes-OP) entwickelt. Damit wurden die Grundlagen für die ESF-Förderung in Deutschland bis 2013 gelegt. Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf der Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt. Zudem waren gegenüber der vorherigen Förderperiode mehrere Bundesministerien unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an der Umsetzung des ESF in Deutschland beteiligt: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Die ESF-Mittel verteilten sich zu knapp 40 Prozent auf das ESF-Programm des Bundes und zu gut 60 Prozent auf die 17 Länderprogramme. Und weil es das Geld aus Brüssel nur gab, wenn ein Teil der Kosten für die Projekte von den Mitgliedsstaaten selber getragen wurde (Kofinanzierung), standen durch den ESF in den nächsten sieben Jahren insgesamt  fast 16 Milliarden Euro zusätzlich für Beschäftigte, Arbeitsuchende und Unternehmen in Deutschland bereit. 

Ziele der ESF-Förderung des Bundes: 

  • Erhöhung der Erwerbstätigkeit
  • Erhöhung des Weiterbildungsanteils in der Bevölkerung
  • Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit
  • Erhöhung der Chancen der jungen Generation
  • Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen