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02.10.2009

Anpassung der ESF-Förderrichtlinie zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund erleichtert Programmdurchführung

Eine farbige Frau beim Lesen Mit der Änderung der Förderrichtlinie zum 1. Oktober 2009 wird der bisher vom Maßnahmeträger zu erbringende Eigenanteil in Höhe von10% auf 5% reduziert. Zugleich wird die Bezugsgröße für die Berechnung des Eigenanteils verändert. Teilnehmereinkommen, Ausgaben für Kinderbetreuung und Ausgaben für Fahrten der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer finden keine Berücksichtigung mehr.
Durch weitere verwaltungstechnische Änderungen wird die Umsetzung des Programms. zusätzlich erleichtert. Darüber hinaus sind nunmehr auch die Kosten der Kompetenzfeststellung bei den potenziellen Sprachkursteilnehmern förderfähig.

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