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02.10.2009
Anpassung der ESF-Förderrichtlinie zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund erleichtert Programmdurchführung
Mit der Änderung der Förderrichtlinie zum 1. Oktober 2009 wird der bisher vom Maßnahmeträger zu erbringende Eigenanteil in Höhe von10% auf 5% reduziert. Zugleich wird die Bezugsgröße für die Berechnung des Eigenanteils verändert. Teilnehmereinkommen, Ausgaben für Kinderbetreuung und Ausgaben für Fahrten der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer finden keine Berücksichtigung mehr.
Durch weitere verwaltungstechnische Änderungen wird die Umsetzung des Programms. zusätzlich erleichtert. Darüber hinaus sind nunmehr auch die Kosten der Kompetenzfeststellung bei den potenziellen Sprachkursteilnehmern förderfähig.
