Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis K
Additionalität
Das Prinzip der Additionalität besagt, dass Finanzmittel der Strukturfonds nur unter der Voraussetzung bereitgestellt werden, dass hierdurch keine öffentlichen Strukturausgaben eines Staates ersetzt werden ("Zusätzlichkeit der Mittel").
Begleitausschuss
Für jedes Operationelle Programm (OP) wird ein Begleitausschuss eingerichtet, der sich mit der effektiven und ordnungsgemäßen Durchführung des Programms beschäftigt. Der Begleitausschuss des Bundes-OP trat in der konstituierenden Sitzung am 12. März 2008 zusammen, wird von Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde geleitet und besteht u.a. aus Vertretern und Vertreterinnen der Bundesministerien, die ESF-Programme umsetzen, der Landesministerien, der Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und der Europäischen Kommission.
Beihilfen
Staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (ex Art. 87 EG-Vertrag). Sie sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Jede öffentliche Förderung auf der Basis des ESF-Bundesprogramms muss den formellen und materiellen Anforderungen der Gemeinschaftsregeln über staatliche Beihilfen genügen.
Angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise wurden vom Europäischen Rat und der Europäischen Kommission Sonderregelungen (z.B. die Bundesregelung zu Kleinbeihilfen) zur Behebung beträchtlicher Störungen im Wirtschaftsleben der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 107 Abs. 3 lit. b AEUV erlassen.
Beihilfen - de-minimis
Die de-minimis-Regel findet im Rahmen der Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission Anwendung. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass bis zu einem bestimmten Schwellenwert Beihilfen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen und mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind. Die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 vom 15.12.2006 besagt, dass Beihilfen die einen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren nicht übersteigen, nicht der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission unterliegen.
Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung
Beihilfen die unter die Voraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnungen fallen, müssen nicht bei der Kommission notifiziert werden.
Solche Beihilfemaßnahmen können grundsätzlich sofort durchführt werden, sie müssen allerdings bei der EU-Kommission gemeldet werden. Gruppenfreistellungsverordnungen existieren z.B. in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und KMU. Die Europäische Kommission hat am 9. August 2008 die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Amtblatt der EU veröffentlicht (s. hierzu "Allgemeine Rechtsgrundlagen"). Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung, also am 29. August 2008 in Kraft (s. hierzu "Beihilfen").
Beschäftigungspolitische Leitlinien
Die Leitlinien, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat angenommen werden, stellen gemeinsame Prioritäten für die nationalen Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten dar. Seit 2005 sind sie Teil der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung. Sie gelten für einen Zeitraum von drei Jahren.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie hat weit reichende Initiativ-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Darüber hinaus ist sie an der Aufstellung und Durchführung des EU-Haushalts beteiligt.
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Das Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" ist neben dem Ziel "Konvergenz" und dem Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" eines der drei Ziele zur Finanzierung der Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013. Es dient der Verstärkung der Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene in den Bereichen
städtische und ländliche Entwicklung,
Entwicklung der Küstengebiete,
Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und
Vernetzung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Die Finanzierung erfolgt aus dem EFRE.
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Der EFRE ist Teil der Strukturfonds, die den Abbau des Ungleichgewichts zwischen den Regionen der Gemeinschaft zum Ziel haben. Der 1975 geschaffene Fonds gewährt finanzielle Hilfen für die Entwicklung bedürftiger Regionen. Er konzentriert seine Mittel darauf, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu verbessern. In Deutschland werden bei der EFRE-Förderung in der aktuellen Förderperiode die Ziele Konvergenz, Regionale Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Europäische Territoriale Zusammenarbeit verfolgt.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der ESF wurde im Jahre 1957 gegründet und ist Teil der Strukturfonds der Europäischen Union. Er zielt auf die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ab. Zu diesem Zweck unterstützt er Maßnahmen, deren Ziel es ist, Arbeitslosigkeit zu verhindern, den Zugang zur Beschäftigung und die Beteiligung am Erwerbsleben zu verbessern, Qualifikationen und Fähigkeiten der Menschen zu fördern und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.
Evaluation
Als Evaluation bezeichnet man die (u.a. auf das Monitoring aufbauende) Erfolgskontrolle laufender oder abgeschlossener Projekte und Maßnahmen. Evaluierungen zum ESF-Bundesprogramm werden von externen Expertinnen und Experten durchgeführt. Sie werden die Ergebnisse und Wirkungen sowie die Effizienz ausgewählter Fördermaßnahmen analysieren.
Förderperiode
Die Förderperiode beschreibt einen mehrjährigen Programmplanungszeitraum. Die aktuelle Förderperiode begann offiziell am 1. Januar 2007 und endet am 31. Dezember 2013.
Gender-Budgeting
Ziel von Gender-Budgeting ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Ressourcenverteilung. Für das ESF-Bundesprogramm ist ein Gender-Budgeting Ansatz vorgesehen, der über das gesamte Programm konkrete Vorgaben über die Mittelverwendung festlegt. Es wird angestrebt, Frauen mit einem Anteil von etwa 50 Prozent der teilnahmebezogenen Programmausgaben zu beteiligen.
Gender-Mainstreaming
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. Gender Mainstreaming stellt eine langfristige Strategie dar, welche im Rahmen einer umfassenden Gleichstellungspolitik die gesetzlichen Maßnahmen und die gezielte Förderung von Frauen ergänzen soll. Der Begriff Gender Mainstreaming wurde bei der Weltfrauenkonferenz in Beijing (Peking) 1995 entwickelt. Als eine Methode, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, wurde Gender Mainstreaming 1997 in den "Amsterdamer Vertrag" der EU aufgenommen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern ist eine in Artikel 2 und 3 EG-Vertrag verankerte Aufgabe der Europäischen Union. Bei ESF-Förderungen muss sichergestellt werden, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Ausarbeitung, der Durchführung, der Begleitung und der Evaluierung der Operationellen Programme gefördert wird (Artikel 6 der ESF-Verordnung EG Nr.1081/2006 vom 5. Juli 2006).
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Querschnittsziel im ESF-Bundesprogramm
siehe auch Querschnittsziel.
Indikatoren
Ein Indikator ist - ganz allgemein gesehen - ein Hilfsmittel, welches dem Menschen gewisse Informationen übermittelt (bzw. anzeigt). Indikatoren dienen der Messung von Fortschritten hinsichtlich definierter Ziele. Das ESF-Programm des Bundes enthält Indikatoren, um den Umsetzungsfortschritt des Programms zu messen. Dabei werden für bestimmte Ziele Ergebnisindikatoren gebildet, die ausgehend von einem quantitativen Basiswert einen quantitativen Zielwert definieren.
Interventionssatz
s. Kofinanzierung.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die Differenzierung zwischen Großunternehmen und KMU ist u.a. im Bereich der Vorschriften zur Beihilfenkontrolle von Bedeutung.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
a) weniger als 50 Personen beschäftigen,
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 7 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 5 Millionen Euro haben,
c) sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befindet.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
a) weniger als 250 Personen beschäftigen,
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 27 Millionen Euro haben,
c) sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befindet.
Siehe hierzu Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 107 vom 30.4.1996, S. 4-9.
Kofinanzierung
Die Strukturfondförderprogramme der Europäischen Kommission gewähren Projekten keine Vollfinanzierung mit EU-Mitteln, Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein nationaler Finanzierungsquellen aus öffentlichen oder auch privaten Mittel. Hierfür bestehen Obergrenzen für die Zielgebiete. Die Beteiligung des ESF ist für Projekte zur Erreichung des Ziels "Konvergenz" auf maximal 75 Prozent und für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" auf maximal 50 Prozent begrenzt.
Konvergenzziel
Das Ziel "Konvergenz" ist eines der drei Ziele der Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013. Durch die Mittel aus den ESF, dem EFRE, aber auch aus dem Kohäsionsfonds sollen Wachstum und Beschäftigung in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand gefördert werden. Als Zielregionen gelten alle Regionen, die unter 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) je Einwohner der EU-25 liegen. In Deutschland gehören hierzu das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Regierungsbezirke Dessau, Magdeburg, Dresden, Chemnitz und Brandenburg.
Die Regierungsbezirke Leipzig, Halle und Lüneburg, sowie Brandenburg-Südwest erhalten als "Phasing-out-Regionen" noch für eine Übergangszeit Mittel für das Ziel "Konvergenz".