Allgemeine Programminformationen:
Um die berufliche Eingliederung von Personengruppen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durch den Erwerb berufspraktischer Erfahrungen im EU-Ausland zu unterstützen, werden im Rahmen des Programms "IdA - Integration durch Austausch" transnationale Mobilitäts- und Austauschvorhaben gefördert.
Gefördert werden ausschließlich Projektverbünde, die mit mindestens einem transnationalen Partner aus mindestens einem EU-Mitgliedsstaat zusammenarbeiten. Zentrale Bedeutung hat dabei die Einbindung der örtlichen Grundsicherungsstellen. Jedes Projekt arbeitet mit den kommunalen und regionalen Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, ARGEN oder optierenden Kommunen zusammen, damit passgenaue Lösungen für jeden einzelnen Arbeitssuchenden gefunden werden können.
Zielgruppen:
Insbesondere folgende Personengruppen mit erschwertem Zugang zum Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt sollen durch IdA angesprochen werden: Benachteiligte Jugendliche, arbeitslose junge Erwachsene und junge alleinerziehende Frauen sowie Menschen mit Behinderungen.
Aufrufe zur Interessenbekundung:
Zu den oben genannten Personengruppen erfolgt bis Ende 2015 jeweils ein eigener Aufruf zur Förderung von transnationalen Vorhaben. Aufrufe zur Interessenbekundung werden auf der IdA- und der ESF-Website veröffentlicht.
Programmrichtlinie:
IdA - Integration durch Austausch
1. Aufruf:
"Erhöhung der Beschäftigungschancen benachteiligter Jugendlicher und arbeitsloser junger Erwachsener durch die Förderung transnationaler Austausch- und Mobilitätsvorhaben"
(Oktober 2008)
2. Aufruf:
"Erhöhung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen durch die Förderung transnationaler Mobilitätsvorhaben und Expertenaustausche"
(September 2010)
Programmlaufzeit:
Oktober 2008 bis 2015
Prioritätsachse:
E (Transnationale Maßnahmen)
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1. Aufruf: "Benachteiligte Jugendliche und arbeitslose junge Erwachsene"
1. Benachteiligte Jugendliche und arbeitslose junge Erwachsene
Im Oktober 2008 ist das transnationale Programm "IdA - Integration durch Austausch" mit einem 1. Aufruf zur "Erhöhung der Beschäftigungschancen benachteiligter Jugendlicher und arbeitsloser junger Erwachsener durch die Förderung transnationaler Austausch- und Mobilitätsvorhaben" an den Start gegangen.
Seit Mai 2009 arbeiten 69 Projektverbünde mit einem Finanzvolumen von rund 75 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds und 18 Mio. EUR aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales daran, die beruflichen Perspektiven für arbeitslose Jugendliche durch europäische Austauschaktivitäten zu verbessern.
Gefördert werden Projektverbünde auf lokaler bzw. regionaler Ebene, wobei die örtlichen Grundsicherungsstellen (Arbeitsgemeinschaften, zugelassene kommunale Träger und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung) bzw. die Agenturen für Arbeit in einen Projektverbund eingebunden sein müssen.
Die geförderten 69 Projektverbünde verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer:
| Projektverbünde | | Transnationale Partnerschaften | |
| Baden-Württemberg | 3 | Italien | 17 |
| Bayern | 10 | Österreich | 16 |
| Berlin | 7 | Niederlande | 15 |
| Brandenburg | 8 | Polen | 14 |
| Bremen | - | Spanien | 12 |
| Hamburg | - | Frankreich | 10 |
| Hessen | 5 | Tschechische Republik | 8 |
| Mecklenburg-Vorpommern | - | Türkei | 8 |
| Niedersachsen | 4 | Vereinigtes Königreich | 8 |
| Nordrhein-Westfalen | 10 | Schweden | 7 |
| Rheinland-Pfalz | 3 | Dänemark | 5 |
| Saarland | 1 | Griechenland | 5 |
| Sachsen | 10 | Ungarn | 5 |
| Sachsen-Anhalt | 3 | Finnland | 4 |
| Schleswig-Holstein | 1 | Irland | 4 |
| Thüringen | 4 | Malta | 4 |
| | Belgien | 3 |
| | Litauen | 2 |
| | Portugal | 2 |
| | Luxemburg | 1 |
| | Rumänien | 1 |
| | Schweiz | 1 |
| | Slowenien | 1 |
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2. Aufruf: "Menschen mit Behinderung"
2. Menschen mit Behinderung
Im September 2010 ist ein 2. Aufruf zur "Erhöhung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen durch die Förderung transnationaler Mobilitätsvorhaben und Expertenaustausche" geplant. Die Handlungsstrategie ist im Mai 2009 im Rahmen eines Workshops der transnationalen ESF-Ostseekonferenz mit VertreterInnen aus Verwaltungen, mit ArbeitsmarktexpertInnen und mit VertreterInnen von Selbsthilfeorganisationen von behinderten Menschen aus Schweden, Finnland, Litauen, Lettland, Estland, Polen und Deutschland entwickelt worden. Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens einen Monat bis maximal sechs Monate dauern und in einem Mitgliedsstaat der EU stattfinden. Mit Blick auf die bereits bestehende Förderstruktur für Menschen mit Behinderungen stellt IdA ein ergänzendes Förderinstrument dar.
Gefördert werden Projektverbünde unter Trägerschaft von Verbänden, Integrationsfachdiensten, Rehabilitationsträgern und Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen wie auch von Grundsicherungsstellen, Agenturen für Arbeit, Berufsförderungswerken, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Kommunen, die Projektvorhaben von einer Dauer bis max. drei Jahren umsetzen.
Förderziele und -schwerpunkte
- Mit Auslandsaufenthalten die Chancen auf einen Ausbildungsplatz für behinderte SchülerInnen wie auch SchulabgängerInnen erhöhen
Durch berufsvorbereitende Trainings, Kurzzeitqualifikationen und Praktika im EU-Ausland soll die Ausbildungs- und Berufsreife von jungen behinderten SchülerInnen sowie SchulabgängerInnen gefördert und die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden. - Durch Praktika im EU-Ausland den Übergang von beruflicher Erstausbildung in Beschäftigung für junge arbeitslose Menschen mit Behinderung fördern
Die Phase des Übergangs von Ausbildung in den Beruf verläuft gerade für Ausbildungsabsolventen mit Behinderung nicht reibungslos. Der Erwerb von berufsbezogenen Erfahrungen in Form von Praktika im EU-Ausland kann dazu beitragen, den Übergang in Beschäftigung zu erleichtern. - Die Arbeitsmarktintegration von arbeitlosen Erwachsenen mit einer Behinderung durch Praktika im Ausland unterstützen
Für arbeitslose Erwachsene mit einer Behinderung gestaltet sich die Rückkehr aus der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt als besonders schwierig. Insbesondere qualifizierten Erwachsenen mit Berufserfahrung soll ermöglicht werden, in ihrem Berufsfeld Praktika und Hospitationen in Unternehmen, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im EU-Ausland durchzuführen. - Transnationale Studienbesuche von ArbeitsmarktexpertInnen und VertreterInnen von Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen initiieren
Begleitend zu den oben aufgeführten Auslandsaufenthalten der Teilnehmenden können transnationale Studienbesuche mit ArbeitsmarktexpertInnen und mit VertreterInnen von Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden.
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