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Der ESF in Deutschland in der Förderperiode 2000-2006
Gefördert wurden mit dem Europäischen Sozialfonds in der zurückliegenden Förderperiode in erster Linie :
- die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen
- die soziale Integration von Benachteiligten
- die Existenzgründung
- die Entwicklung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern
Drei Zielgebiete
- Ziel 1-Gebiete: Bei diesen Regionen handelte es sich um solche, die wirtschaftlich deutlich hinter dem EU-Durchschnitt zurückbleiben (weniger als 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Kopf im EU-Gesamtdurchschnitt). In Deutschland waren in der vergangenen Förderperiode nur die fünf neuen Bundesländer sowie Berlin-Ost (bis 31.12.2005) Ziel 1-Gebiete.
- Ziel 2-Gebiete: Ziel 2-Regionen sind solche, die nicht unter das Ziel 1 fallen, aber aufgrund von Veränderungen der Wirtschaftsstruktur erhebliche Anpassungsprobleme haben, etwa ehemalige Kohle- oder Stahlreviere, oder weil sie stark landwirtschaftlich geprägt sind und daher nur über wenige Arbeitsplätze verfügen. Unterstützt wird die wirtschaftliche und soziale Umstellung dieser Gebiete.
- Ziel 3-Gebiete: Dies sind alle Regionen, die nicht Ziel 1 sind, jedoch eine Förderung der Beschäftigung und Anpassung der Bildungs- und Ausbildungssysteme benötigen. Das waren in Deutschland die alten Bundesländer ohne Berlin.
Umsetzung des ESF
Grundlage für die Förderung durch den ESF bildeten die EU-Verordnungen. Die Umsetzung des ESF erfolgte getrennt nach Zielgebieten :
- In den Ziel 1-Gebieten bildete das gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) die Grundlage für die Programmplanung in den neuen Ländern.
- Für die Ziel 2-Gebiete existierte kein länderübergreifendes Planungsdokument.
- In den Ziel 3-Gebieten gab es ein einheitliches Programmplanungsdokument für Bund und Länder (EPPD).
Finanzielle Förderung durch den ESF
- Deutschland erhielt für die vergangene Förderperiode aus dem ESF Mittel in Höhe von rund 12 Milliarden Euro. Mit Geldern des ESF wurden Maßnahmen aber nur anteilig finanziert. Das heißt, es werden, je nach Region, maximal bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes aus ESF-Geldern gefördert. Die restlichen Kosten sind durch nationale Mittel des Bundes, der Länder, der Kommunen oder durch private Mittel abzudecken.
- Ein Großteil der Mittel wurde von der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Die Mittel wurden hier vor allem für Zuschüsse zugunsten von Einzelpersonen verwendet. Ein zweiter Schwerpunkt bildete die Verbesserung von Strukturen und Systemen in der Aus- und Weiterbildung.
Kontrollen und Ergebnisse
Die Programmumsetzung der ESF-Programme wurde in der Mitte der Förderperiode ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Halbzeitbewertung finden Sie hier. Zudem wurde das ESF-BA Programm vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausgewertet. Die Ergebnisse dieser programmspezifischen Bewertung finden Sie auf den Seiten des IAB.
