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30.04.2010

Aufruf zur Interessenbekundung für den Ideenwettbewerb "Bürgerarbeit"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt ein bundesweites Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten "Bürgerarbeit" durch. Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich an alle Grundsicherungsstellen wie Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung oder zugelassene kommunale Träger.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales greift damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag auf. Ziel dieses bundesweiten Interessenbekundungsverfahrens ist die Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten zur verbesserten Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Auf der Basis von regionalen Erfahrungen in Sachsen-Anhalt sollen sich die Modellprojekte "Bürgerarbeit" aus den vier Komponenten Beratung / Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung / Förderung und der eigentlichen "Bürgerarbeit", einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interessen liegender Arbeit, zusammensetzen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfolgt die Absicht, einen möglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in "Bürgerarbeit" zu vermitteln, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist.

Das Interessenbekundungsverfahren ist darauf ausgerichtet, die Potenziale einer Region bei der Erarbeitung von Lösungen für die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst umfassend einzubeziehen. Hierfür ist unerlässlich, dass die vorgeschlagenen Konzepte in einem regionalen Konsens entwickelt werden und von den für den Arbeitsmarkt relevanten Partnern aktiv mitgetragen werden. Das Ministerium wirbt um eine Einbindung und Beteiligung der Länder und Kommunen.

Die Grundsicherungsstellen können Konzepte bis zum 27. Mai 2010 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einreichen. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: buergerarbeit@bmas.bund.de


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