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09.07.2010
Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge geht weiter
Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge um einen 2. Aufruf verlängert. Ziel ist es, diese Personengruppe dabei zu unterstützen, in Deutschland eine auf Dauer angelegte Arbeit zu finden. Rund 14.000 Ausländerinnen und Ausländer haben derzeit ein Bleiberecht auf Probe und können nur dauerhaft hier leben, wenn es Ihnen gelingt, bis 2011 ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.
Bundesministerin Ursula von der Leyen:
"Mit dem Bundesprogramm helfen wir Menschen, die schon lange in Deutschland leben, sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt und damit auch in die Gesellschaft zu integrieren."
Für die Umsetzung des ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II stehen knapp 40 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 22 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und 14 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die restlichen Mittel sollen von den beteiligten Trägern aufgebracht werden.
Das Bundesprogramm läuft seit Herbst 2008 und war zunächst bis Oktober 2010 befristet. Wegen des erfolgreichen Verlaufs und der Verlängerung der gesetzlichen Regelung zu der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" wurde das Programm verlängert. Aus der Zwischenevaluation des Programms geht hervor, dass bis Dezember 2009 12.300 Personen an Maßnahmen des Programms teilgenommen haben, davon wurden 22 Prozent in Arbeit oder eine duale Ausbildung vermittelt.
Das ist bemerkenswert, weil über 80 Prozent der Teilnehmenden keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. In rund 80 Prozent der Projekten werden Maßnahmen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen, Berufs- und Arbeitsmarktberatung und psychosoziale Beratung angeboten.
Das Interessenbekundungsverfahren endete mit Ablauf des 05. August 2010.
In den eingereichten Interessenbekundungen sind rund 300 Trägerinstitutionen vertreten. Bis ca. Ende September 2010 werden die Interessenbekundungen durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter bewertet, anschließend erfolgt die Auswahl der Projekte.
Alle Projektträger erhalten eine Mitteilung über die eingereichte Interessenbekundung.
