Standort-Anzeiger:
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Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende
Ziel des Programms:
Eine erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder Ausbildung sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für Alleinerziehende erfordert, dass die häufig komplexen Bedarfslagen der Alleinerziehenden berücksichtigt und ihre gesamte Lebenswelt in den Blick genommen werden. Oft mangelt es vor Ort nicht an den einzelnen Angeboten für arbeitsuchende und beschäftigte Alleinerziehende, sondern an der Transparenz und der inhaltlichen und zeitlichen Koordinierung dieser Angebote. Um einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz für Alleinerziehende anbieten zu können, müssen die lokalen Träger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II und SGB III), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie ggf. weitere Träger vor Ort verstärkt kooperieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert daher bestehende und sich bildende arbeitsmarkt-, familienpolitische und vereinbarkeitsorientierte Netzwerkstrukturen vor Ort, die Alleinerziehende unterstützen sollen.
Zielgruppe:
Gefördert werden lokal bzw. regional aufgestellte Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein muss. Es können bestehende oder sich bildende Netzwerke gefördert werden, deren Akteure über einen reinen Informationsaustausch hinaus ihre Dienstleistungsangebote für Alleinerziehende zielgerichtet zu aufeinander abgestimmten Leistungsketten verknüpfen. Die Zusammenarbeit ist erkennbar auf Dauer angelegt.
Angestrebt ist die Förderung von mindestens 100 lokalen Netzwerken mit Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt belaufen sich auf mindestens 100.000 Euro und maximal 250.000 Euro.
Prioritätsachse:
C (Beschäftigung und soziale Integration)
Laufzeit:
Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und höchstens 24 Monate.
Der Projektzeitraum beginnt frühestens am 1. April 2011 und endet spätestens am 30. Juni 2013.
Programmrichtlinie:
Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen des BMAS für die Förderperiode 2007-2013 vom 12. März 2009 sowie ergänzende Förderkriterien im Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen.
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
EF1 - Europäischer Sozialfonds
Joachim Harnisch
Tel.: 0228 99 527-4127
E-Mail: netzwerke.alleinerziehende@bmas.bund.de
Infos und Materialien zum Thema
- www.netzwerke-alleinerziehende.de
- Standortkarte der Projekte
- Alleinerziehende stärken, Arbeitskräfte gewinnen (PDF-Dokument, 55,6 KB)
- Tagesordnung der Informationsveranstaltung am 11.01.2011 (PDF-Dokument, 6,9 KB)
- Rede Gerd Hoofe (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) am 11.01.2011 (PDF-Dokument, 32,9 KB)
- Ausgewählte Projekte für die Antragsstellung (PDF-Dokument, 50,9 KB)
- Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen (PDF-Dokument, 502 KB)
- Anmerkungen zum Förderprogramm (PDF-Dokument, 558 KB)
- Konzeptionelle Beratung und Begleitung (PDF-Dokument, 637 KB)
- Online-Handbuch Netzwerke Alleinerziehende (PDF-Dokument, 81,6 KB)
- Überblick Antragsverfahren (PDF-Dokument, 2,7 MB)
- Allgemeine Fördergrundsätze (PDF-Dokument, 185 KB)
- Gender Mainstreaming im ESF
- Auswahlkriterien - Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende (PDF-Dokument, 85,1 KB)
- Rahmenrichtlinie ESF-Förderung (PDF-Dokument, 151 KB)
