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unternehmensWert: Mensch
Ziel des Programms:
In Zeiten des Fachkräftemangels und einer älter werdenden Bevölkerung verschärft sich für Arbeitgeber der Wettbewerb um die besten Köpfe. Gutes Personal wird händeringend gesucht. Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden noch stärker als bisher in den Mittelpunkt betrieblichen Handelns rücken und weiter in den Erhalt der Arbeitskraft ihrer Beschäftigten investieren, wird es besser als anderen gelingen, die eigene unternehmerische Innovationsfähigkeit sowie die Attraktivität als Arbeitgeber in den Zeiten der Veränderungen zu erhalten.
Hier setzt das ESF-Programm "unternehmensWert:Mensch" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Es will einerseits Unternehmen für die zukünftigen Herausforderungen sensibilisieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer demografie-aktiven und lebensphasenorientierten Personalpolitik unterstützen. Andererseits will das Programm aber auch solche Unternehmen aktiv fördern, die sich bereits auf den Weg in Richtung Zukunftsfähigkeit gemacht haben.
Im Zentrum des Programms unternehmensWert:Mensch steht die Förderung von Informations- und Beratungsleistungen in 16 Modellregionen. Dabei wird in zwei Phasen vorgegangen. In einer ersten Phase werden regionale Beratungsstellen gefördert, die Erstberatungen für KMU anbieten. Dabei sollen die formalen Voraussetzungen für die Förderung geklärt und konkrete betriebliche Anforderungen sowie Aufgabenstellungen herausgearbeitet werden. Die Erstberatung mündet im Regelfall in die Ausstellung eines Beratungsschecks, der es den KMU in der zweiten Phase ermöglicht, Fachberatungen zu folgenden vier Handlungsfeldern in Anspruch zu nehmen:
- Strategische Personalführung
- Chancengleichheit und Diversity
- Arbeitsfähigkeit und Gesundheit
- Wissen und Kompetenz
Zielgruppen:
1. Förderphase "Regionale Beratungsstellen": Unternehmen und Organisationen, die sich durch einen breiten Zugang zu KMU auszeichnen, wie z. B. Bildungs- und Beratungsinstitutionen der regionalen Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, regionale Industrie- und Handelskammern (IHKs), Handwerkskammern (HWKs) sowie Fachverbände oder thematisch ähnlich gelagerte Netzwerke
2. Förderphase "Beratungsscheck": Kleine und mittlere Unternehmen mit mindestens einem und höchstens 250 Beschäftigten, die bereits seit mind. 5 Jahren existieren.
Prioritätsachse:
A (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist)
Laufzeit:
Zunächst in einer Modellphase bis Ende 2014.
Die Frist zur Einreichung der Anträge für die 1. Förderphase (Erstberatungsstellen) ist am 31.07.2012 abgelaufen. Z. Zt. werden die frist- und formgerecht eingegangenen Anträge bewertet und dann Ende August der Steuerungsgruppe vorgestellt. Auf Grundlage des Votum dieses Gremiums entscheidet das BMAS dann abschließend welche Anträge an das Bundesverwaltungsamt zur endgültigen Bewilligung weitergeleitet werden.
Die Bescheidung von dort erfolgt bis Ende September.
In der zweiten Förderphase können die eingerichteten regionalen Beratungsstellen dann ab Oktober 2012 die Beratungsschecks an KMU in den Regionen vergeben.
Programmrichtlinie:
Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Förderperiode 2007-2013 vom 12. März 2009.
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat AzA 1
E-Mail: unternehmenswertmensch@bmas.bund.de
Tel.: 030 18527-2788, -2789 und -2755.
Infos und Materialien zum Thema
- www.unternehmens-wert-mensch.de
- Programmflyer (PDF-Dokument, 3,4 MB)
- Programmaufruf (PDF-Dokument, 379 KB)
- Projektauswahlkriterien (PDF-Dokument, 84,3 KB)
- Rahmenrichtlinie ESF-Förderung (PDF-Dokument, 151 KB)
