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01.09.2008
Programm zur Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen am Arbeitsmarkt startet
Im Rahmen des ESF-Bleiberechtsprogramm werden ab September 2008 bundesweit 43 regionale Netzwerke Bleibeberechtigte und Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen. Für das Programm stehen in den nächsten beiden Jahren über 30 Millionen Euro zur Verfügung; 19 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und 12 Millionen Euro aus dem Haushalt des BMAS. Hierzu steuern die durchführenden Initiativen und Träger 3 Millionen Euro Projektmittel bei.
Das 2007 geänderte Zuwanderungsgesetz brachte für viele Menschen, die ohne sicheren Status in Deutschland lebten, die Perspektive eines dauerhaften Aufenthaltes. Viele Geduldete erhielten eine Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt und damit die Gesellschaft. Sie konnten nun Instrumente der Arbeitsmarktintegration nutzen. Das Unterstützungsprogramm verstärkt und ergänzt nun darauf gerichtete Anstrengungen: Zielgruppe sind Bleibeberechtigte nach der Bleiberechts- bzw. Altfallregelung des Aufenthaltsgesetzes sowie Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt.
Auf die Ausschreibung zur Konzeption, Durchführung und Überwachung der Integrationsmaßnahmen hatten sich fast 100 regionale Netzwerke beworben. Unter den davon ausgewählten 43 Trägern sind unter anderem Grundsicherungsstellen, Migrantenorganisationen und Einrichtungen der Flüchtlingshilfe. Auch Unternehmen bzw. Unternehmerverbände, Handwerkskammern, Träger der freien Wohlfahrtspflege und weitere Institutionen sind beteiligt.
Das Arbeitsmarktprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge ist Bestandteil des Nationalen Integrationsplans und der XENOS-Initiative des BMAS. Eine erste Bilanz des Programms wird 2010 gezogen werden.
Regionale Verteilung der Netzwerke:
| Bundesland | Anzahl Projektverbünde |
| Baden-Württemberg | 4 |
| Bayern | 3 |
| Berlin | 3 |
| Brandenburg | 2 |
| Bremen | 1 |
| Hamburg | 1 |
| Hessen | 3 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1 |
| Niedersachsen | 4 |
| Nordrhein-Westfalen | 12 |
| Rheinland-Pfalz | 1 |
| Saarland | 1 |
| Sachsen | 2 |
| Sachsen-Anhalt | 2 |
| Schleswig-Holstein | 1 |
| Thüringen | 2 |
