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01.01.2009
ESF fördert Qualifizierungsmaßnahmen in Kurzarbeit!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Förderrichtlinie zum 01.01.2009 erlassen. Der Personenkreis der förderungsfähigen Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen, die Kurzarbeitergeld beziehen, soll ausgeweitet werden.
Neben den Transferkurzarbeitergeldbeziehern sollen auch Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld gefördert werden.
Die Förderung ist nicht auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Auch Arbeitnehmer aus größeren Unternehmen können gefördert werden.
Förderfähig sind nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fortbildungen, sondern auch betriebsspezifische Fortbildungen.
Ab 01.01.09 können grundsätzlich alle Bezieher von Kurzarbeitergeld mit ESF-Mitteln gefördert werden, wenn die Ausfallzeiten für Weiterbildung genutzt werden.
Gering qualifizierte Arbeitnehmer werden nicht mit ESF-Mitteln gefördert. Sie erhalten vorrangig Leistungen im Rahmen des Bildungsgutscheinverfahrens (§ 77 Absatz 2 SGB III).
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierung ("allgemeine" oder "spezifische" Weiterbildungsmaßnahme) und der Größe des Unternehmens.
Es können maximal 80 % der Lehrgangskosten erstattet werden, die als angemessen im Sinne der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) gelten.
Infos und Materialien zum Thema
- Einsatz für Arbeit - Informationen zum Kurzarbeitergeld
- Bundesagentur für Arbeit - ESF-Qualifizierungsmaßnahmen
- Bundesanzeiger Richtlinie (ESF) Kurzarbeitergeld (PDF-Dokument, 359 KB)
- QualiKug
