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XENOS - Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge
Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurde ab dem 28.08.2007 das deutsche Aufenthaltsgesetz geändert. Mehrere 10.000 jugendliche Geduldete und langjährig Geduldete, die bleibeberechtigt sind, erhalten nun eine realistische Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt. Das XENOS-Sonderprogramm "Das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" soll mindestens 3.000 Begünstigte bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen.
Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge um einen 2. Aufruf (Bleiberecht II) verlängert.
Das Interessenbekundungsverfahren endete mit Ablauf des 05. August 2010.
Ziel des Programms:
Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der Arbeitsgemeinschaften (ArGen) und der zugelassenen kommunalen Träger, um möglichst vielen Begünstigten zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen. Die miteinander vernetzten Beratungsstellen sollen unter anderem in Zusammenarbeit mit Unternehmen durch berufsbegleitende Qualifizierung den Beschäftigungserhalt der Zielgruppe sowie deren Verbleibsaussichten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Ziel ist gleichzeitig, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden oder zu verringern.
Zielgruppe:
Das Programm richtet sich sowohl an Bleibeberechtigte (gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete im Aufenthaltsgesetz) als auch an Personen mit Flüchtlingshintergrund, die einen - mindestens nachrangigen - Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Programmschwerpunkte:
Die Projekte werden insbesondere in folgenden Schwerpunktbereichen gefördert:
- Erhöhung der Handlungskompetenz der Zielgruppen in Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
- Erhöhung der Einstellungsbereitschaft von Unternehmen sowie langfristige Stabilisierung und Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse von Bleibeberechtigten.
- Sensibilisierung der relevanten Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens.
Fördervolumen:
Das Gesamtvolumen des XENOS-Sonderprogramms beträgt inklusive nationaler Kofinanzierung rund 34 Mio. EUR. Davon stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 19 Mio. EUR aus Mitteln des Euopäischen Sozialfonds und rund 12 Mio. EUR aus eigenen Haushaltsmitteln zur Verfügung.
Laufzeit:
Im Zeitraum September 2008 bis Ende Oktober 2010 werden 43 Beratungsnetzwerke mit rund 220 Einzelprojekten gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt ca. zwei Jahre.
Prioritätsachse:
C (Beschäftigung und soziale Integration)
Evaluation:
Die Lawaetz-Stiftung Hamburg ist gemeinsam mit Univation Köln und der Wirtschafts- und Sozialforschung Kerpen beauftragt, das XENOS-Sonderprogramm zu evaluieren. Aufgabe der Evaluation ist es, das Programm hinsichtlich Erfolg, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu untersuchen. Hierfür werden u.a. XENOS-Projekte befragt , Expertengespräche geführt und Fallstudien erstellt.
Die Evaluation läuft von September 2009 bis Dezember 2012.
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung
EF 2 - Transnationale Maßnahmen / XENOS
Barbara Schmidt
Tel.: 0228 99 527-2034
E-Mail: bleiberecht@bmas.bund.de
Infos und Materialien zum Thema
- Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge geht weiter
- Projektliste Bleiberecht I (PDF-Dokument, 195 KB)
- Programm-Flyer Bleiberecht I (PDF-Dokument, 1,6 MB)
- Förderrichtlinie Bleiberecht I (PDF-Dokument, 224 KB)
- Projektauswahlkriterien Bleiberecht I (PDF-Dokument, 195 KB)
- Grundlagenpapier des Thematischen Netzwerks "Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" (PDF-Dokument, 846 KB)
- Interim Report: Milestones and stumbling blocks (PDF-Dokument, 941 KB)
