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Bundesprogramm Kommunal-Kombi

Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Arbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden.

Foto: Zwei Gartenarbeiter

Zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit geschaffen werden. Dies sieht das "Bundesprogramm Kommunal-Kombi" vor, dessen Förderrichtlinie am 29.12.2007 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Nach einer Änderung der Förderrichtlinie am 09.04.2009 sind insgesamt 101 Regionen mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von über 10 Prozent im Referenzzeitraum August 2008 bis Januar 2009 förderfähig. Das Programm richtet sich an Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind.

Als Arbeitgeber sollen in erster Linie Arbeitgeber auf der kommunalen Ebene oder der Kreisebene fungieren. Gefördert werden nur Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Kommunen zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Die Kommune bestimmt, welche Arbeiten verrichtet werden sollen, und beantragt als Arbeitgeber die Förderung dieser Tätigkeiten bei dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Umsetzung betrauten Dienstleister, dem Bundesverwaltungsamt.

So erhalten die Kommunen die Möglichkeit, genau dort zusätzliche geförderte Arbeitsplätze einzurichten, wo sie Bedarf sehen. Die kommunale Infrastruktur kann für eine längere Dauer nachhaltig gestärkt werden, ohne dass die Kommune die Kosten hierfür allein tragen muss. Wenn Einvernehmen mit den Kommunen besteht, kommen jedoch auch andere Arbeitgeber (z. B. die Wohlfahrt) in Betracht. Allerdings müssen auch hier die Arbeitsplätze zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen.

Der Bund stellt für die Gesamtlaufzeit die für die Durchführung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlichen Bundesmittel bereit. Der Zuschuss an die Arbeitgeber beträgt bundeseinheitlich 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 500 Euro. Er kann drei Jahre lang gewährt werden. Zusätzlich übernimmt der Bund die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in einer Höhe von bis zu 200 Euro. Dieser wird aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert, die der Bund zusätzlich zur Verfügung stellt. Ältere Arbeitnehmer über 50 werden in besonderer Weise gefördert, indem der Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt um 100 Euro aufgestockt wird.

Prioritätsachse:

C (Beschäftigung und soziale Integration)

Programmrichtlinie:

Richtlinien für das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi)

Umsetzung:

Bundesverwaltungsamt

Kontakt:

Bundesverwaltungsamt
Tel.: 0228 99 358-5700
www.kommunal-kombi.bund.de


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