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ESF-BAMF-Programm

Stärkung der berufsbezogenen Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund

Ziel des Programms:

Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland können Personen mit Migrationshintergrund Maßnahmen der Sprachförderung, kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Elemente des Sprachunterrichts sind das Training der Fertigkeiten Leseverstehen und Schreiben, die Verbesserung der Fähigkeit zur angemessenen Kommunikation am Arbeitspatz und die Vermittlung allgemeiner beruflicher Kompetenzen. Das Qualifizierungsmodul richtet sein Augenmerk auf die Vermittlung von Fachkenntnissen zur beruflichen Qualifizierung wie zum Beispiel mathematische Grundkenntnisse, Textverarbeitung mit Hilfe von EDV, Internet und E-Mail, Bewerbungstraining und Strategien zum selbstgesteuerten Lernen. Die Inhalte orientieren sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Teilnehmer/innen.

Zielgruppe:

Gefördert werden können Personen mit Migrationshintergrund, denen ausreichende Deutschkenntnisse für die Aufnahme einer Berufstätigkeit fehlen. Pro Jahr werden bis zu 30.000 Teilnehmende maximal sechs Monate lang gefördert. Das Angebot wendet sich schwerpunktmäßig an Bezieher/innen von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

Prioritätsachse:

C (Beschäftigung und soziale Integration)

Programmrichtlinie:

Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes

Die Programmrichtlinie wurde zum 1. Oktober 2009 geändert. So wird der bisher vom Maßnahmeträger zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 10% auf 5% reduziert. Zugleich wird die Bezugsgröße für die Berechnung des Eigenanteils verändert. Teilnehmereinkommen, Ausgaben für Kinderbetreuung und Ausgaben für Fahrten der Kursteilnehmer/innen finden keine Berücksichtigung mehr.

Durch weitere verwaltungstechnische Änderungen wird die Umsetzung des Programms zusätzlich erleichtert. Darüber hinaus sind nunmehr auch die Kosten der Kompetenzfeststellung bei den potenziellen Sprachkursteilnehmern förderfähig.

Laufzeit:

2008 bis 2013

Kontakt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 324
Blaubach 13
50676 Köln

Tel.: 0221 92426-400
(Mo. bis Do.: 09:00 - 15:00 Uhr
            Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr)
E-Mail: esf-verwaltung@bamf.bund.de


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