|

Standort-Anzeiger:

Sie sind hier: Startseite > ESF Grundlagen > Glossar - Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben L bis Z

Glossar

  1. Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis K
  2. Ausgewählt: Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben L bis Z

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben L bis Z

Lissabon-Strategie

Im März 2000 gaben die europäischen Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen in Lissabon ein strategisches Ziel vor: Die Europäische Union sollte bis 2010 zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt" werden, "einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren Zusammenhalt zu erzielen". Übergreifendes Ziel war die Erhöhung der allgemeinen Beschäftigungsquote in der EU auf 70 Prozent und die von Frauen auf einen Durchschnitt von mehr als 60 Prozent und die von älteren Menschen auf 50 Prozent bis 2010.

2011 wurde die Lissabon-Strategie durch die EUROPA 2020-Strategie ersetzt. Die EUROPA 2020-Strategie knüpft an die Lissabon-Strategie an, setzt aber in ihrer Zielsetzung neue Akzente.


Monitoring

Unter Monitoring versteht man ganz allgemein die Dauerbeobachtung eines bestimmten Systems. Durch das Monitoring für das Operationelle Programm des Bundes werden die finanziellen und materiellen Verlaufsdaten sowie die teilnehmerbezogenen Daten zu bestimmten Indikatoren erfasst. Praktisch realisiert wird dies im Rahmen eines IT-Systems.


Nachhaltigkeit

Alle Förderungen aus dem ESF sollen sich an der europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren. Das Nachhaltigkeitsziel ist ein Querschnittsziel im Operationellen Programm des Bundes für den ESF. Der Begriff der Nachhaltigkeit setzt sich aus drei Komponenten zusammen, die auch als das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit bezeichnet werden: der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit. Der Beitrag des ESF im Bundesprogramm bezieht sich in erster Linie auf die soziale Dimension der Nachhaltigkeit, die die soziale Integration der Menschen z.B. durch Verringerung der Arbeitslosigkeit und durch Bekämpfung von Bildungsarmut zum Ziel hat.


Nationaler strategischer Rahmenplan (NSRP)

Der Nationale Strategische Rahmenplan soll dafür sorgen, dass die Förderung, die ein Mitgliedsstaat durch die EU-Strukturfonds erhält, mit den strategischen Zielen und Prioritäten der EU-Kohäsionspolitik übereinstimmt. Der deutsche Plan enthält neben einer ausführlichen Analyse der Stärken und Schwächen der geförderten Gebiete auch eine Darstellung der deutschen Förderstrategie. Er stellt damit auf nationaler Ebene den Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der Operationellen Programme dar. Schließlich soll der Rahmenplan die Verbindung zum Nationalen Reformprogramm darstellen. Der Nationale Strategische Rahmenplan für den Einsatz der Strukturfondsmittel in Deutschland wurde am 3. Mai 2007 von der Europäischen Kommission gebilligt.


Nationales Reformprogramm (NRP)

Das Nationale Reformprogramm wurde erstmalig 2005 auf Basis der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung erstellt. Im diesem Programm wird beschrieben, wie die in den Leitlinien vereinbarten Ziele im jeweiligen Mitgliedstaat erreicht werden sollen.


Operationelles Programm

Ein Operationelles Programm (OP) ist ein von einem Mitgliedstaat vorgelegter und von der EU-Kommission angenommener Plan. Das OP enthält Aussagen zu der Umsetzung der jeweiligen ESF-Prioritäten. In Deutschland haben alle Bundesländer und der Bund ein (Niedersachsen zwei) Operationelles Programm bei der Europäischen Kommission eingereicht. Das zielgebietsübergreifende ESF-Bundesprogramm wurde von der Europäischen Kommission am 20.12.2007 genehmigt - es umfasst ein Finanzvolumen von 6 Milliarden Euro, davon entfallen 3,5 Milliarden Euro auf den ESF.


Partnerschaft

Das Grundprinzip der Partnerschaft umfasst die unmittelbare Zusammenarbeit der verschiedenen, an der Umsetzung des Operationellen Programms beteiligten Stellen. Das umfasst die Europäische Kommission, die verschiedenen Ministerien auf Bundes- und Landesebene und die Beteiligung von Sozialpartnern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Fachleuten und Nichtregierungsorganisationen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Ausarbeitung, Durchführung, Begleitung und Bewertung des Operationellen Programms. Hierfür wird ein Begleitausschuss für das Operationelle Programm eingerichtet.


"phasing-out" Gebiete

Regionen werden anhand ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft in die Ziele "Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" eingeteilt. Alle Regionen, die unter 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) je Einwohner der EU-25 im Zeitraum 2000-2002 erwirtschaften, fallen in das Konvergenzziel. Im Zuge der EU-Osterweiterung ist das durchschnittliche BIP der EU stark gesunken, da die neuen Mitgliedstaaten fast ausschließlich weit unter 75 Prozent des durchschnittlichen BIP je Einwohner der EU-15 lag. Durch diesen statistischen Effekt (Phasing-Out-Effekt) liegen einige Regionen, die in der EU-15 noch unter der 75-Prozent-Schwelle lagen, nach der EU-Osterweiterung darüber. Die davon betroffenen Regionen, die so genannten Phasing-Out-Regionen, erhalten in der neuen Förderperiode 2007-2013 eine Übergangsunterstützung aus den Strukturfonds im Rahmen des "Konvergenz-Ziels". Zu den Phasing-Out Regionen in Deutschland gehören Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle.


Publizität

Gemäß den geltenden EU-Verordnungen ist der Mitgliedstaat und die für das Operationelle Programm zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet, die Öffentlichkeit über ESF finanzierte Vorhaben und Programme und deren Ergebnisse zu unterrichten. Auf diese Weise soll die Rolle der EU betont und die Transparenz der Mittelverwendung gewährleistet werden.

Publizitätsanforderungen


Querschnittsziele

Als Querschnittsziele bezeichnet man Aufgaben bzw. Zielstellungen, die prinzipiell bei der Formulierung und Durchführung von Maßnahmen in allen Politikbereichen berücksichtigt werden müssen. Das ESF-Bundesprogramm verfolgt die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit.


Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ist eines der drei der EU-Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013. Es dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie der Beschäftigung durch Vorwegnahme des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Förderfähig sind Regionen, die nicht unter dem Konvergenzziel förderfähigen sind. In Deutschland zählen die westdeutschen Bundesländer - ohne den Regierungsbezirk Lüneburg - zu diesem Zielgebiet. Die Maßnahmen für dieses Ziel werden aus dem ESF und dem EFRE finanziert.


Strukturfonds

Die EU hat auf Grundlage des EG-Vertrages Strukturfonds eingerichtet, aus denen ärmere EU-Länder und Regionen Hilfen erhalten. Zu dem Strukturfonds der Förderperiode 2007-2013 zählen der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Fischereifonds (EFF) haben eigene rechtliche Grundlagen und gehören nicht mehr zu den Strukturfonds.


Technische Hilfe

Durch die Technische Hilfe können Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle der Operationellen Programme (OP) finanziert werden. Zur Erreichung des Ziels "Konvergenz" und des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" sind die Mittel für Technische Hilfe auf höchstens 4 Prozent des Gesamtbetrags des OP begrenzt.


Transnationale Maßnahmen

Im ESF-Bundesprogramm wurde die Möglichkeit nach Artikel 8 der ESF-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1081/2006 vom 5. Juli 2006) genutzt, um für transnationale Aktionen einen um 10 Prozent höheren Interventionssatz zu nutzen. Hierfür wurde im ESF-Bundesprogramm ein eigener Schwerpunkt für transnationale Tätigkeiten eingerichtet. In diesem Schwerpunkt werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die mit Partnern aus mindestens einem weiteren Mitgliedstaat zusammenarbeiten.


Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist die vom Mitgliedstaat benannte Stelle, die das Operationelle Programm (OP) verwaltet. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des OP. Für das OP des Bundes ist dies das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).


Zusätzlichkeitsprinzip

s. Additionalität.



Suche und weiterführende Informationen

Portalweite Suche