Neues ESF-Programm "Akti(F)": Projektideen können ab sofort eingereicht werden

Datum
27.08.2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startet am 23. August 2019 mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie für das ESF-Modellprogramm "Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder" das Interessenbekundungsverfahren. Ab 1. Februar 2020 sollen die ersten Projekte ihre Arbeit aufnehmen.

Einige Menschen in unserer Gesellschaft leben in schwierigen Lebenssituationen, so dass sie von Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Hierzu gehören Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II - also die Grundsicherung für Arbeitsuchende - beziehen oder nach dem SGB XII - also Sozialhilfe und damit auch ergänzende, sogenannte aufstockende Leistungen erhalten - oder Eltern, die Kinderzuschlag bekommen. Darunter können auch Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen in den Fokus genommen werden.

Das ESF-Programm "Akti(F)" zielt darauf ab, diesen Menschen zu helfen. Deshalb richten sich die Maßnahmen an Eltern und an deren Kinder sowie bei Bedarf an andere erwachsene Haushaltsmitglieder, wenn ihre Rolle (z.B. als Lebenspartner) in Bezug auf die Ziele relevant ist. Sie sollen dabei unterstützt werden, eine auskömmliche Beschäftigung aufzunehmen oder lokale und regionale Hilfeangebote anzunehmen und Sozialleistungen zu erhalten. Darüber hinaus sollen die Modellvorhaben einen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort leisten.

Wer kann Anträge einreichen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d. h. Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Diese können mit einem Fördervolumen von 0,5 bis zu 2,5 Millionen Euro bis Ende 2022 gefördert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Bildung von Kooperationsverbünden mit den Kommunen. Der Interessenbekundung ist ein Begleitschreiben der Kommune beizufügen, aus dem hervorgehen muss, dass ein Bedarf für das Vorhaben besteht und dass das Vorhaben nicht in Konkurrenz zu bereits existierenden Projekten, Netzwerken oder Beratungsstellen für Eltern steht bzw. eine zielführende Verknüpfung mit den entsprechenden Strukturen sichergestellt wird. Darüber hinaus muss die Kommune darstellen, dass im Falle der Aufforderung zur Einreichung von Förderanträgen beabsichtigt ist, für die Durchführung des Vorhabens einen Kooperationsverbund zu bilden oder sich an der Bildung eines Kooperationsverbundes zu beteiligen. Falls das Vorhaben in mehreren Kommunen oder Bezirken umgesetzt werden soll, muss der Antragsteller der Interessenbekundung grundsätzlich ein entsprechendes Begleitschreiben von jeder Kommune bzw. jedem Bezirk beifügen. Alternativ kann in einem Begleitschreiben auf die Beteiligung von weiteren Kommunen oder Bezirken hingewiesen werden. In diesem Fall müssen alle beteiligten Kommunen den Inhalt des Begleitschreibens mittragen und unterschreiben.

Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können über das ESF-Programm "Akti(F)" ausschließlich Modellvorhaben in den folgenden Bundesländern gefördert werden: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Sachsen erfolgt eine räumliche Beschränkung des ESF-Programms "Akti(F)" auf die Landkreise Zwickau, Leipzig, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und den Erzgebirgskreis.

Voraussichtlicher Zeitplan im Überblick:

  • 23. August 2019: Veröffentlichung der Förderrichtlinie, Start des Interessenbekundungsverfahrens und Einreichung von elektronischen Interessenbekundungen bis 7. Oktober 2019 (15:00 Uhr). Die schriftlichen Interessenbekundungen einschließlich Begleitschreiben der Kommune müssen bis zum 14. Oktober 2019 postalisch beim BMAS eingereicht werden.
  • Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2019: Begutachtung und Auswahl der eingereichten Interessenbekundungen unter Einbindung der Länder sowie Information der Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren
  • Mitte Dezember 2019 bis Mitte Januar 2020: Informationsveranstaltung für ausgewählte Projektträger und anschließende Antragstellung (4 Wochen)
  • Ab Anfang Januar 2020: Antragsprüfung und Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns (VzM) bzw. Zuwendungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde
  • Ab 1. Februar 2020: Start der ersten ESF-Akti(F)-Projekte

Wie wird die Interessenbekundung eingereicht?

Interessenbekundungen können ab sofort online bis zum 7. Oktober 2019 (15:00 Uhr) unter www.zuwes.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Ausführungen in der Förderrichtlinie und die Hinweise in dem Leitfaden für die Einreichung von Interessenbekundungen sowie die Projektauswahlkriterien, die auf der Website www.esf.de/aktif als ergänzende Unterlagen zum Thema als Download allen Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.

Die schriftlichen Interessenbekundungen einschließlich Begleitschreiben der Kommune müssen bis zum 14. Oktober 2019 postalisch beim BMAS eingereicht werden.