6. Aufruf zur ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Datum
08.08.2019

Vom 19.08. bis 30.09.2019 läuft das sechste Interessenbekundungsverfahren im Rahmen der "ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern".

Thematischer Schwerpunkt des sechsten Aufrufs ist der Transfer von Erkenntnissen, die im Rahmen von bisherigen Projekten der Richtlinie entwickelt wurden. Ziel ist es, die Ergebnisse des Programms zugänglich zu machen und auf diese Weise zu einer nachhaltigen Verankerung in Betrieben und sozialpartnerschaftlichen Strukturen beizutragen.

Eingereicht werden können Transferansätze in allen fünf Handlungsfeldern der Richtlinie:

  • Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen
  • Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU
  • Initiierung von Branchendialogen
  • Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure im Hinblick auf Chancengleichheit
  • Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen

Dabei sind stets Ansätze aus mehreren Förderprojekten der Richtlinie einzubeziehen und folgende vier Arbeitsschritte zu beachten: Auswertung, Aufbereitung und Transfer der Ansätze sowie die Dokumentation als Zusammenfassung für die Regiestelle der Richtlinie.

Der Aufruf zum sechsten Interessenbekundungsverfahren steht unter dem Vorbehalt, dass die Mittel durch die Europäische Kommission abschließend zur Verfügung gestellt werden.

Interessenbekundungen können im Zeitraum vom 19. August bis zum 30. September 2019 online beim Bundesverwaltungsamt auf www.zuwes.de eingereicht werden. Frühester Projektstart ist der 01. April 2020. Letztmögliches Projektende ist der 30. Juni 2022.

Für potentielle Antragsteller, die ein Projekt im sechsten Förderaufruf planen, bietet die ESF-Regiestelle "Fachkräfte sichern" im August Workshops zur Antragstellung an. Ferner gibt es telefonische Beratungsangebote.

Weitere Informationen zu den Workshops und Beratungszeiten gibt es auf der Homepage der ESF-Regiestelle. Die Regiestelle ist erreichbar unter info@regiestelle-fachkraefte-sichern.de.

Die "ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie ist das Nachfolgeprogramm der beiden Programme "weiter bilden" und "Gleichstellen" aus der ESF-Förderperiode 2007-2013.

Ziel der Richtlinie ist es, die Sozialpartner und betrieblichen Akteure bei der Fachkräftesicherung und Anpassung an den demografischen Wandel zu unterstützen Mit den geförderten Maßnahmen soll ein Beitrag zur Verankerung systematischer Weiterbildung in Unternehmen, Organisationen und Branchen geleistet sowie die Chancengleichheit in den Unternehmen vorangebracht werden. Hierzu werden die Anstrengungen der Sozialpartner unterstützt. Die entsprechenden Richtlinien werden in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Voraussetzung für die Förderung sind Qualifizierungstarifverträge oder Vereinbarungen der Sozialpartner zur Qualifizierung bzw. Chancengleichheit.