Berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund
(ESF-BAMF-Programm)

Erfolgsgeschichte: ESF-BAMF-Programm ist jetzt ein dauerhaftes nationales Regelangebot
Seit Januar 2018 wird das Programm mit Bundesmitteln ohne ESF-Förderung weitergeführt. Das ESF-BAMF Programm war als „Pilotprojekt“ der berufsbezogenen Sprachförderung in Deutschland so erfolgreich, dass die berufsbezogene Deutschsprachförderung auf der Grundlage des § 45a AufenthG im Juli 2016 in die Berufssprachkurse (BSK) des Bundes als dauerhaftes nationales Regelangebot überführt worden ist.

Menschen mit Migrationshintergrund konnten berufsbezogenen Deutschunterricht, verknüpft mit Elementen der beruflichen Weiterbildung, in Anspruch nehmen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Das Angebot reichte vom Sprachunterricht im klassischen Sinne unter Einbeziehung beruflichen Fachvokabulars bis zum konkreten Berufspraktikum im Betrieb. Durch Verzahnung der berufsbezogenen Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz mit den Integrationskursen nach dem Aufenthaltsgesetz erfuhr das Grundförderangebot des Bundes eine sinnvolle Ergänzung. Die umsetzenden Bildungsträger waren verpflichtet, Kooperationen mit Betrieben vor Ort aufzubauen. Dies erfolgte mit dem Ziel der Vermittlung von Praktikumsplätzen, aber auch mit Blick auf die Integration in Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse.

Ab dem 2. Juni 2016 wurde auch jungen Menschen der Zugang zu Ausbildung und zum Arbeitsmarkt erleichtert, indem die Kombinierbarkeit von berufsbezogenen Sprachelementen des ESF-BAMF-Programms mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen deutlich verbessert wurde. Der bisherige Kostenbeitrag für Beschäftigte oder deren Arbeitgeber entfiel in den in der Förderrichtlinie aufgeführten Fällen.

Die Bilanz: Von 2015 bis 2017 konnten ca. 84.000 Personen den berufsbezogenen Deutschunterricht, verknüpft mit Elementen der beruflichen Weiterbildung, in Anspruch nehmen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Arbeitslose
  • Jugendliche, Junge Erwachsene

Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II und SGB III. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten auch Asylbewerber*innen und Flüchtlinge gefördert werden.

Laufzeit

01.01.2015 - 31.12.2017

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Zusatzinformationen

Web­si­te des Pro­gramms

Kontakt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Tel.: 030 1815-1111