JUGEND STÄRKEN im Quartier - JUSTiQ

"JUGEND STÄRKEN im Quartier" unterstützte ausgewählte Modellkommunen bundesweit dabei, Angebote für junge Menschen auf Grundlage von § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) zu erproben. Aus den Modellregionen sollten Erkenntnisse gewonnen werden, um gesetzgeberischen Handlungsbedarf - insbesondere für § 13 SGB VIII - auszuloten. Das Modellprogramm konzentrierte sich räumlich auf Fördergebiete des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" und weitere benachteiligte Gebiete, in denen die Situation für junge Menschen besonders schwierig ist.

Den ausgewählten Kommunen standen vier methodische Bausteine zur Verfügung, die sie entsprechend der lokalen Bedarfslage ausgestalten können: Sozialpädagogische Einzelfallhilfen (Case Management, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Niedrigschwellige Beratung/Clearing) sollten mit Mikroprojekten verknüpft werden, die den benachteiligten Gebieten auch einen Mehrwert bringen. Kernziel der Maßnahmen war die Stabilisierung und Stärkung individuell und/oder sozial benachteiligter junger Menschen und die Erarbeitung von Anschlussperspektiven, möglichst in Form von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen. Über eine sozialräumliche Einbettung der Unterstützungsangebote für junge Menschen sollte gleichzeitig eine soziale, nachhaltige Stadt- und Ortsteilentwicklung angeregt werden.

Charakteristisch für das Programm war die Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen durch die Kommunen (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe). Die Kommunen arbeiteten eng mit freien Trägern im Bereich Jugendhilfe, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Quartiersmanagement, Unternehmen und weiteren lokalen Partnern zusammen, so dass das Programm auch einen Beitrag zur Stärkung lokaler Strukturen der Zusammenarbeit im Übergangsbereich leistete.

Die Bilanz: Insgesamt konnten rund 99.000 Personen unter 27 Jahren unterstützt werden.

Das Programm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" wurde federführend vom Bundesjugendministerium in Kooperation mit dem Bundesinnenministerium umgesetzt. Es bündelte bewährte Elemente aus den Programmen "Schulverweigerung - Die 2. Chance", "Kompetenzagenturen", "STÄRKEN vor Ort", "JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region" und "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" (Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf) aus der ESF-Förderperiode 2007-2013.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Jugendliche, Junge Erwachsene
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Kommunen

sowie Träger der Jugendsozialarbeit

Anzahl der Projekte

178 Modellkommunen

Standorte
Laufzeit

01.01.2015 - 30.06.2022

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Förderschwerpunkt

B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Zusatzinformationen

Web­si­te des Pro­gramms

Kontakt

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Referat 506

Sabine Schulte Beckhausen
Rochusstraße  8-10
53123 Bonn

Kontakt

ESF-Regiestelle

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Servicestelle JUSTiQ im Referat 402
50964 Köln