Passgenaue Besetzung - Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften

Das Programm "Passgenaue Besetzung" wird 2024 mit dem Programm "Willkommenslotsen" zusammengeführt und als "Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ohne ESF-Förderung fortgesetzt.

Ziel des Programms war es, Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen "passgenau" mit in- und ausländischen Jugendlichen zu besetzen und durch diesen Beitrag zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Gefördert wurden Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, der Kammern der Freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft.

Die Berater*innen besuchten und berateten die Betriebe, ermittelten den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden, erstellten Anforderungsprofile, suchten nach potenziellen Auszubildenden, sichteten Bewerbungsunterlagen und führten Auswahlgespräche und Einstellungstests durch. Auf dieser Grundlage trafen sie eine Vorauswahl geeigneter Auszubildender und unterbreiteten dem Betrieb einen passgenauen Vorschlag.

Eine Zwischenbilanz: Bis 2022 wurden insgesamt 66.000 kleine Unternehmen kostenlos beraten.

"Passgenaue Besetzung" war das Nachfolgeprogramm von "Passgenaue Vermittlung" aus der ESF-Förderperiode 2007-2013. Es wurde erweitert um die Beratung von KMU zur Integration von ausländischen jugendlichen Auszubildenden, insbesondere aus dem europäischen Ausland und von ausländischen Fachkräften. Ziel war die Etablierung einer Willkommenskultur im Unternehmen.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Unternehmen
  • Selbstständige
Standorte
Laufzeit

31.01.2015 - 31.12.2023

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderschwerpunkt

A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Antragsfrist war der 30.09.2022.

Zusatzinformationen

Web­sei­ten des Pro­gramms

Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Referat VIIB 4

Villemombler Straße  76
53123 Bonn

  • Tel.: 0228 99 615-4868

Kontakt

ESF-Regiestelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 413

Michael Smolka
Frankfurter Straße  29-35
65760 Eschborn

Kontakt

Zentrale Leitstelle

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Haus des Deutschen Handwerks
Monica Leitsch

Mohrenstraße  20-21
10117 Berlin