Förderschwerpunkte (ESF 2014-2020)

Die ESF-Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind gemäß der einschlägigen Verordnungen auf die Europa 2020-Strategie, die nationalen Ziele dieser Strategie (Nationales Reformprogramm) und die länderspezifischen Empfehlungen des Rates nach Artikel 148 AEUV auszurichten. Die ESF-Förderung muss thematisch konzentriert werden, wobei mindestens 20 % der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das thematische Ziel "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung" nach Artikel 9 Absatz 1 Nummer 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bereitgestellt werden sollen.

Schwerpunktmäßig wird der ESF in dieser Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion fördern und Armut bekämpfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderungen von Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.

Die Thematischen Ziele und ihre Investitionsprioritäten:

Ziel A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

  1. Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen, einschließlich von innovativen Kleinstunternehmen sowie innovativen kleinen und mittleren Unternehmen
  2. Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit
  3. Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel;

Ziel B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

  1. Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;

Ziel C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

  1. Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen
  2. Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege;

Hauptzielgruppen sind

  • benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss,
  • Langzeitarbeitslose,
  • Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie
  • Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).

Für Frauen und Migrant*innen werden spezifische Fördermaßnahmen vorgehalten. Großes Engagement liegt schließlich im Bereich der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, indem Existenzgründer*innen und Unternehmer*innen im Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit, Bestandssicherung und Nachhaltigkeit sowie Fachkräftesicherung unterstützt werden.

Zudem werden Kommunen, die sich mit hohen Anteilen an EU-Neuzuwanderer*innen mit erhöhten Integrationsbedarfen konfrontiert sehen, in besonderem Maße durch ESF-Aktivitäten im Rahmen von "BIWAQ" "Jugend stärken im Quartier" und der "Integrationsrichtlinie Bund" unterstützt.