Evaluierung der Investitionsprioritäten (ESF 2014-2020)

Hier finden Sie Informationen zu quantitativen Erhebungen und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Methodisch soll die Evaluierung der Investitionsprioritäten weitgehend quantitativ angelegt werden und sich insbesondere statistischer Verfahren bedienen. Die Besonderheit dieses Aufgabenpaketes besteht darin, dass zu zwei Stichtagen die längerfristigen gemeinsamen und programmspezifischen Ergebnisindikatoren repräsentativ berichtet werden müssen. Hierfür sind verpflichtende Stichprobenziehungen gemäß der Präzisionsanforderungen der Europäischen Kommission zur Ermittlung des längerfristigen Verbleibs einer repräsentativen Auswahl von Teilnehmer/innen vorzunehmen (gemeinsame längerfristige Indikatoren gemäß Anhang I VO (EU) 1304/2013).

Der längerfristige Verbleib soll anhand der nachfolgenden gemeinsamen Ergebnisindikatoren zu den von der Europäischen Kommission vorgegebenen Stichtagen ermittelt werden:

  • Teilnehmende, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige
  • Über 54-jährige Teilnehmende, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige
  • Benachteiligte Teilnehmende, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige
  • Teilnehmende, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat

Die Evaluierung der Investitionsprioritäten umfasst ebenfalls eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der ESF-Förderung des Bundes. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer vergleichenden quantitativen Analyse der Vollzugswirtschaftlichkeit der ESF-Förderprogramme, um deren Effizienz zu bewerten. Dabei werden insbesondere die administrativen Kosten für die Umsetzung der Förderprogramme (z. B. Kosten für Personal) im Verhältnis zum Fördervolumen und den Ergebnissen der Förderung (z. B. Anzahl der geförderten Teilnehmenden und Vorhaben) analysiert. Erhebungen im Laufe der Förderperiode erlauben eine Analyse, wie sich die Aufwände über die Zeit unter besonderer Berücksichtigung der COVID-19 Pandemie entwickelt haben. Abschließend unternimmt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine erste Bewertung der auf Grundlage der Analyse angestoßenen Follow-up Maßnahmen.

Evaluierung der Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele

  1. Bewertung auf Ebene aller Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele zum Beitrag der Interventionen zu den Kernzielen der Europa 2020 Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
  2. Stichprobenziehung: Fristgerechte Erhebung der längerfristigen gemeinsamen und programmspezifischen Ergebnisindikatoren und derjenigen Output-Indikatoren, die für eine repräsentative Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden müssen

Ziele: Steigerung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung der Interventionen sowie der Wirksamkeit und Effizienz

Die Durchführung der Evaluation der Investitionsprioritäten erfolgt durch die Bietergemeinschaft aus Moysies & Partner IT-Managementberatung mbB und Ramboll Management Consulting GmbH in Zusammenarbeit mit dem Umfragezentrum Bonn (uzBonn).