Empfehlungen der
Agentur für Querschnittsziele im ESF
für die Förderperiode 2021 bis 2027
- Datum
- 17.12.2018
Die Agentur für Querschnittsziele im ESF hat Empfehlungen für die Implementierung und Konsolidierung der drei Querschnittsziele "Gleichstellung der Geschlechter", "Antidiskriminierung" und "Ökologische Nachhaltigkeit" in der nächsten Förderperiode 2021-2027 (ESF+) entwickelt. Die darin enthaltenen Aussagen spiegeln nicht notwendigerweise in allen Punkten die Position der ESF-Fondsverwaltung des Bundes wider. Geteilt wird in jedem Fall die Sorge um die Entwicklung der Grund- und Menschenrechte in der Europäischen Union.
Die Agentur stellt in ihren Empfehlungen fest:
Die Querschnittsziele "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" sind in den aktuellen Verordnungsentwürfen (Dachverordnung und ESF+-Verordnung) wesentlich schwächer verankert als in den bisherigen Verordnungen. So werden die Querschnittsziele nicht mehr als bereichsübergreifende Grundsätze formuliert. Die "Gleichstellung der Geschlechter" und die "Nichtdiskriminierung" werden als Ziele in der Begründung nicht mehr explizit benannt. Viele Teilziele, die im Kern Präzisierungen der Querschnittsziele darstellten, werden nicht mehr oder nur sehr vage formuliert. Unklar bleibt, welche Bedeutung das Querschnittsziel "Ökologische Nachhaltigkeit" für den ESF+ haben wird.
Darauf aufbauend schlägt die Agentur für die nächste Förderperiode (FP) vor:
- den Auf- und Ausbau der Kompetenzen aller ESF-Akteure kontinuierlich zu fördern
- den Stellenwert der Ökologischen Nachhaltigkeit im ESF zu präzisieren
- ein transparentes Gleichstellungs- und Diversitäts-Monitoring zu etablieren
- Unterstützungsstrukturen langfristig einzubinden und
- eine Stärkung demokratischer und nachhaltiger Prinzipien in den Planungs- und Konsultationsprozessen vorzunehmen.
Die detaillierten Empfehlungen entnehmen Sie bitte den unten eingestellten Dokumenten.