Der achte Europäische Sozialfonds (2014-2020) 

Der ESF ist einer von fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), die ab 2014 unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst wurden und einander ergänzende Ziele verfolgen sollten.

Abbnildung der Förderlogos ESF 2014-2020: ESF-Logo, EU-Logo und ESF-Claim

Kennzeichnend für die Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds war

  • die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie "Europa 2020",
  • die thematische Konzentration der Mittel zur Erreichung der Europa-2020-Ziele und der Ziele im Nationalen Reformprogramm sowie
  • die Berücksichtigung der EU-Ratsempfehlungen zu Beschäftigung.

Zur Umsetzung der Ziele hatte Deutschland ein "Operationelles Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020" (ESF Bundes-OP) vorgelegt, das am 21. Oktober 2014 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Damit wurden die Grundlagen für die ESF-Förderung in Deutschland bis 2020 gelegt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde das ESF-Bundes-OP von fünf weiteren Bundesministerien umgesetzt: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (vormals Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) sowie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Schwerpunktmäßig leistete der ESF in dieser Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, förderte die soziale Inklusion und bekämpfte Armut. Weitere Schwerpunkte bildeten die Förderungen von Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.

Die drei Thematischen Ziele:

A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Hauptzielgruppen waren benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).

In der Förderperiode 2014-2020 konnte der ESF EU-weit bereits rund 20 Mio. Menschen erreichen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, rund 10 Mio. Angehörige benachteiligter Gruppen unterstützen und mehr als 520.000 kleine und mittlere Unternehmen fördern.

Zusammen. Zukunft. Gestalten.
Der ESF ermöglicht Menschen, ihre berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen. Auch unter schwierigen Umständen oder bei einem zweiten Anlauf. Er unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, ihre Personalpolitik an die Herausforderungen des demografischen Wandels anzupassen. Der ESF will eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung schaffen. Die ESF-Förderperiode 2014-2020 stand daher in Deutschland unter dem Motto "Zusammen. Zukunft. Gestalten."

Welche wichtigen Änderungen ergaben sich für den ESF?

Ab 2014 wurde die Rolle des ESF gestärkt:

  • Eine kritische Masse für Investitionen in Humankapital war durch einen garantierten Mindestanteil des ESF an den Kohäsionsmitteln der einzelnen Mitgliedstaaten sichergestellt; dies bedeutete, dass – zusammen mit der Bereitstellung von 3 Mrd. EUR Sondermitteln für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen - in den nächsten sieben Jahren mehr als 86,4 Mrd. EUR ESF-Anteil gemäß den Partnerschaftsvereinbarungen in die Menschen in Europa investiert wurden (Zuweisungen, nach Ländern geordnet).
  • Durch die Bereitstellung von mindestens 20 Prozent der Fondsmittel für soziale Eingliederung erhielten Menschen mit besonderen Schwierigkeiten und Mitglieder benachteiligter Gruppen mehr Unterstützung, damit sie die gleichen Chancen für eine Integration in die Gesellschaft hatten.
  • Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit für alle ohne Diskriminierung wird in alle Maßnahmen eingebunden und zudem durch besondere Initiativen unterstützt.
  • Der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wurde größeres Gewicht verliehen. Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden in Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent Jugendliche unterstützt, die weder eine Arbeit hatten noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvierten. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten, ihre Pläne zur praktischen Umsetzung der Jugendgarantie zu verwirklichen, wurden mit mindestens 6,4 Mrd. EUR gefördert.
  • Ergebnisorientierte Bündelung der Fördermittel: Der ESF konzentrierte seine Interventionen auf eine begrenzte Auswahl von Prioritäten, um sicherzustellen, dass für die Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen der Mitgliedstaaten eine hinlänglich große kritische Masse an Fördermitteln, die etwas bewirken konnten, zur Verfügung standen.
  • Ein grösseres Gewicht wurde auf soziale Innovationen gelegt, d. h. auf die Erprobung und Ausweitung innovativer Ansätze zur Lösung sozialer, beschäftigungs- und bildungspolitischer Aufgaben.
  • Während des gesamten Programmplanungszeitraums erfolgte die Umsetzung des ESF auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden, Sozialpartnern und Einrichtungen der Zivilgesellschaft.
  • Der ESF setzte sich an vorderster Front für innovative Verwaltungsregeln zur vereinfachten Durchführung von Projekten ein. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Vereinfachung der Umsetzung des ESF, um die Orientierung an Ergebnissen zu stärken und den ESF für die Begünstigten einfacher und planungssicherer zu machen.