Die bereichsübergreifenden Grundsätze im Detail (ESF Plus)

Die bereichsübergreifenden Grundsätze lösen in der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 die bisherigen "Querschnittsziele" der ESF-Förderperiode 2014-2020 ab. Sie bezeichnen in der Strukturfondsförderung Aufgaben bzw. Zielstellungen, die prinzipiell bei der Planung und Umsetzung der Programme und Vorhaben in den entsprechenden Politikbereichen berücksichtigt werden müssen.

In der Förderperiode 2021-2027 ist gemäß Art. 9 VO (EU) 2021/1060 i.v.m. Artikel 6 der VO (EU) 2021/1057 sicherzustellen, dass Förderungen aus dem ESF Plus zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung unter Hinzunahme des Ziels der ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Barrieren der Teilhabe sollen abgebaut und die Barrierefreiheit sowie Inklusion gefördert werden. Hierzu ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates einzuhalten und zu achten.

  • Gleichstellung von Männern und Frauen
    Gemäß den Verordnungsvorgaben muss sichergestellt werden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden.
  • Antidiskriminierung
    Weiterhin müssen die erforderlichen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme und Berichterstattung ergriffen werden. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wird bei der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Programme berücksichtigt. Barrieren der Teilhabe sollen abgebaut und die Barrierefreiheit sowie Inklusion gefördert werden.
  • Ökologische Nachhaltigkeit
    Der ESF Plus soll zudem zu einem grüneren, CO2-armen Europa beitragen. Dieses Ziel kann erreicht werden z.B. durch Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Anpassung der Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich ist, durch an alle Menschen einschließlich der Erwerbspersonen gerichtete Weiterbildungsangebote sowie durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

    Die bereichsübergreifenden Grundsätze und der Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit müssen während der gesamten Projektdauer, beginnend mit der Vorbereitung über die Durchführung bis zur abschließenden Berichterstattung berücksichtigt werden.

Umsetzung im ESF Plus-Bundesprogramm

Bei der Umsetzung des ESF Plus-Bundesprogramms werden die drei bereichsübergreifenden Grundsätze auf allen Ebenen der Planung, Umsetzung und Evaluierung berücksichtigt. Dies erfolgt in Form des Doppelansatzes:

  • Spezifische Maßnahmen (Programme und Projekte) tragen direkt zur Verbesserung der entsprechenden Themenbereiche der bereichsübergreifenden Grundsätze bei.
  • Parallel dazu werden in allen Förderprogrammen über das Mainstreaming indirekte Beiträge zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen erwartet.

Zur besseren Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze hat die ESF Plus-Verwaltungsbehörde auch in der Förderperiode 2021-2027 eine Begleitstruktur beauftragt: Die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus. Diese nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • die fachliche Beratung der an der Umsetzung des ESF Plus-Bundesprogramm beteiligten Akteure zu allen Querschnittsthemen,
  • die Netzwerkarbeit,
  • die Sicherung des Informationstransfers zwischen Wissenschaft, Forschung und praktischer Anwendung der Fachpolitiken durch die ESF Plus-Akteure sowie
  • die Erstellung von themenspezifischen Materialien.

Grundlagen und Grundlagendokumente zu den Querschnittsthemen finden Sie auf der Website der Fachstelle (www.faqt-esf.de). Fachinformationen aus der ESF-Förderperiode 2014-2020 stehen Ihnen auf der Website der ehemaligen Agentur für Querschnittsziele (www.esf-querschnittsziele.de) zur Verfügung.

Mit dem Newsletter der Fachstelle sind Sie zudem stets auf dem neuesten Stand rund um das Thema Querschnittsthemen.

Zusatzinformationen

Fach­stel­le Quer­schnitts-
the­men im ESF Plus