rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Das Programm rückenwind3 zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.

Projektträger sind aufgefordert eines der fünf folgenden Handlungsfelder zu adressieren:

  • A. Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern
  • B. Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
  • C. Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien
  • D. Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate
  • E. Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur

Das Programm rückenwind3 wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) entwickelt. Es wird in enger Partnerschaft der beiden Programmpartner umgesetzt und begleitet. Eine externe Regiestelle in der BAGFW koordiniert die Programmumsetzung.

rückenwind3 ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms rückenwind+ der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Wichtige Informationen für die Projekte
Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 zum 01.07.2023 wurden Änderungen an der Förderrichtlinie rückenwind3 erforderlich. Gleichzeitig wird die Laufzeit der Förderrichtlinie um ein Jahr bis zum 31.12.2028 verlängert.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Arbeitnehmer*innen
  • Unternehmen

Gemeinnützige Unternehmen aus dem Bereich der Sozialwirtschaft

Standorte
Laufzeit

22.06.2022 - 31.12.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Der 4. Förderaufruf endete am 01.03.2024 (15:00 Uhr).

Antragsberechtigte für Projektförderung

Gemeinnützigen Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind. Nähere Infos siehe Förderrichtlinie.

Zusatzinformationen

Lo­go und Web­si­te

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat EF 1 -
Europäischer Sozialfonds
Verwaltungsbehörde,
Digitale Transformation

53107 Bonn

Kontakt

ESF-Regiestelle

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.

Oranienburger Strasse  13-14
10178 Berlin

Kontakt

Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV KBS)
Servicezeiten:
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr

  • Tel.: 0355 355 486 912

Kurz-URL die­ser Web­sei­te

www.esfplus.de/rue­cken­wind3

Of­fe­ne Sprech­stun­de
zum För­der­auf­ruf

On­line-Ter­mi­ne per Zoom:
- 30.01.2024 (10 - 11:30 Uhr)
- 15.02.2024 (13:30 - 15 Uhr)