Zukunftszentren

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation

Mit dem Programm "Zukunftszentren" soll an die Erkenntnisse und Ergebnisse des ESF-Förderprogramms "Zukunftszentren" (2014-2020) in den ostdeutschen Bundesländern und des Bundesprogramms "Zukunftszentren (KI)" in den westdeutschen Ländern und Berlin angeknüpft werden. Die Projekte der "Zukunftszentren" wurden seit Jahresbeginn 2023 deutschlandweit ausgeweitet und weiterentwickelt. In enger Kooperation mit allen Landesarbeitsministerien ist es somit gelungen, eine bundesweit einheitliche Förderstruktur zu etablieren.

Im Wesentlichen richtet sich das Programm an drei Zielgruppen: an Unternehmen, insbesondere KMU, an ihre Beschäftigten sowie an Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige. Die "Zukunftszentren" verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz: Sie zielen darauf ab, die Selbstlern- und Gestaltungskompetenz der drei Zielgruppen in den Transformationsprozessen zu fördern und ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Über diese drei Hauptzielgruppen hinaus haben grundsätzlich alle Unternehmen bundesweit Zugang zu den Fördermaßnahmen. Die relevanten Erkenntnisse, die im Förderprogramm gewonnen werden, werden sukzessive veröffentlicht und stehen so allen in der Arbeitswelt in Deutschland zur Verfügung.

Im Rahmen des Programms werden mit einer Laufzeit bis Ende 2026 ein übergeordnetes Hub "Zentrum Zukunft der Arbeitswelt", 12 "Regionale Zukunftszentren" sowie ein "Haus der Selbstständigen" (Handlungsschwerpunkte) als Kompetenz-, Vernetzungs-, und Beratungszentren zur Bewältigung des Wandels der Arbeitswelt gefördert.

Übergeordnetes Ziel der drei Handlungsschwerpunkte ist die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihren Beschäftigten und (Solo-)Selbstständigen im digitalen, demografischen und ökologischen Wandel. Im Kern besteht die Herausforderung, das Wissen um die Wirkungsweise von digitalen Technologien und KI-basierten Systemen konkret für den Anwendungsfall des Betriebs verfügbar zu machen und diesen in die Lage zu versetzen, Einführungs- und Anwendungsprozesse sozialpartnerschaftlich bzw. beteiligungsorientiert zu gestalten sowie die erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln.

Aufgaben der Zukunftszentren
Aufgaben der Zukunftszentren © BMAS

Finanziert wird das Programm "Zukunftszentren" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie teilweise aus Landesmitteln. Über die gesamte Laufzeit steht ein Förderbetrag von rund 125 Mio. Euro aus ESF- und Bundesmitteln bereit. Hinzu kommen ergänzende Landesmittel.

Zu den Projekten der "Zukunftszentren" im Einzelnen:

Als "Zentrum Zukunft der Arbeitswelt" unter der Federführung von Arbeit und Leben Sachsen e.V. generiert dieses länderübergreifend Wissen zum Wandel der Arbeit, bereitet praktische Umsetzungserfahrungen zielgruppengerecht auf und stellt dieses den "Regionalen Zukunftszentren" bereit. Dazu gehört es auch, die Erkenntnisse den Arbeitsmarktakteuren vor Ort zur Verfügung zu stellen. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales profitiert von der Arbeit des "Zentrums Zukunft der Arbeitswelt": Es nutzt das gesammelte Wissen, die Best Practice Beispiele sowie die Erfahrungen und Erkenntnisse der Projekte im Sinne einer lernenden Arbeitsmarktpolitik zur Ausgestaltung neuer und innovativer Ansätze und politischer Maßnahmen.

Dazu werden mit den "Regionalen Zukunftszentren" Unternehmen, insbesondere KMU, und ihre Beschäftigten mit aktuellen Kenntnissen der Arbeits- und Organisationsforschung bei der gemeinsamen Erprobung und Einführung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der Herausforderungen im Wandel unterstützt werden. So begleiten die "Regionalen Zukunftszentren" Unternehmen beispielsweise bei der partizipativen bzw. co-kreativen und menschenzentrierten Einführung digitaler Technologien und KI-basierter Systeme.

Folgende Träger setzen jeweils mit Projektpartnern die "Regionalen Zukunftszentren" um:

  • das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH als "Regionales Zukunftszentrum Nord" in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen,

  • die Universität Rostock als "Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern",

  • die Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen als "Zukunftszentrum für menschzentrierte KI in der Produktionsarbeit" in Hessen,

  • die ZENIT GmbH als "Zukunftszentrum KI NRW" in Nordrhein-Westfalen,

  • die Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH als "Regionales Zukunftszentrum für KI und Digitale Transformation in Saarland und Rheinland-Pfalz",

  • jeweils die f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH als "Regionales Zukunftszentrum Berlin", als "Regionales Zukunftszentrum Brandenburg" und als "Regionales Zukunftszentrum Sachsen-Anhalt" sowie als "Regionales Zukunftszentrum Süd" in Bayern, Baden-Württemberg,

  • die RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung als "Regionales Zukunftszentrum Sachsen",

  • die Ernst-Abbe-Hochschule Jena als "Zukunftszentrum Digitale Transformation Thüringen" sowie

  • das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. mit einem Fokus auf der Sozial- und Pflegewirtschaft als "Regionales Zukunftszentrum pulsnetz KI" in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Außerdem wurde für das "Haus der Selbstständigen" die Input Consulting gGmbH ausgewählt. Das "Haus der Selbstständigen" stärkt die Gestaltungskompetenz von Solo-Selbstständigen im digitalen Wandel. Es unterstützt die Gründung von Interessenvertretungen und fördert selbstregulierende Verfahren, die geeignet sind, die Vergütungssituation und Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen und Plattformbeschäftigten zu verbessern. Es wird zudem vier Anlaufstellen errichten, um (Solo-)Selbstständige bundesweit mit dem gesamten Angebotsportfolio gut zu erreichen.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Arbeitnehmer*innen
  • Unternehmen
  • Selbstständige

insbesondere KMU sowie Solo-Selbstständige

Standorte
Laufzeit

06.05.2022 - 31.12.2027

Start der Projekte

01.01.2023

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Antragsfrist war der 20. Juni 2022

Antragsberechtigte für Projektförderung

Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse solcher Personen, die die in der Förderrichtlinie genannten Kriterien erfüllen.

Zusatzinformationen

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat I4 - Transfer und betriebliche Praxis, Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), HR-Strategien

Florian Köhler
Tel.: 030 18 527-2462
E-Mail

Markus Wagner
Tel.: 030 18 527-6896
E-Mail

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