Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ

In der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 ist BIWAQ das Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogrammes "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" und wirkt ergänzend in ausgewählten benachteiligen Stadtquartieren. 2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend erneuert. Das bisherige Partnerprogramm "Soziale Stadt" wird im neuen Programm "Sozialer Zusammenhalt" fortgeführt und weiterentwickelt.

Als Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist insbesondere eine Verbindung mit investiven Maßnahmen und damit dem Baugewerbe von Bedeutung. Qualifizierungsmaßnahmen sollen zusätzlich sichtbar dem Quartier zu Gute kommen, wie z.B. Projekte zum materiellen und immateriellen kulturellen Erbe und lokalen Identität und damit u.a. der baulichen Aufwertung. BIWAQ kann somit einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels gerade im Baugewerbe und anderen wichtigen Bereichen für das Quartier leisten.

Zielsetzung
Die Angebote aus den BIWAQ-Projekten sollen Menschen ansprechen, die schwer zu erreichen sind und für die eine Beschäftigungsaufnahme schwierig ist. Diese Menschen sollen durch BIWAQ weiter qualifiziert werden. Ziele in BIWAQ sind insbesondere

  • die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Integration arbeitsloser bzw. langzeitarbeitsloser Frauen und Männer sowie von Menschen mit Migrationshintergrund (einschließlich Drittstaatsangehörige) in Beschäftigung und ergänzend
  • die Stärkung der lokalen Ökonomie über vorrangig KMU in den benachteiligten Quartieren.

BIWAQ ist das gleichnamige Nachfolgeprogramm der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Unternehmen
  • Selbstständige
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Jugendliche, Junge Erwachsene
  • Arbeitslose
Verantwortlich
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Förderschwerpunkt

2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Antragsfrist war der 20.03.2023.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms "Soziale Stadt"

Zusatzinformationen

Lo­go und Web­si­te

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Referat S II 2 -
Soziale Stadtentwicklung; ESF

Krausenstr.  17-18
10117 Berlin

Kontakt

Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV KBS)
Servicezeiten:
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr

  • Tel.: 0355 355 486 924

Kurz-URL die­ser Web­sei­te

www.esfplus.de/bi­waq