Bildungsprämie
Ziel ist es, Personengruppen mit geringem Einkommen zur Weiterbildung zu motivieren und deren Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Gefördert werden Erwerbstätige, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt die Hälfte der Gebühren für eine Weiterbildung bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro pro Prämiengutschein. Pro Person kann jedes Jahr ein Prämiengutschein ausgegeben werden. In den Bundesländern, wo Länderprogramme Maßnahmen für die Zielgruppe des Bundes mit Veranstaltungsgebühren von mehr als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) fördern, werden durch die Bildungsprämie nur Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 1.000 Euro (inkl. MwSt.) Veranstaltungsgebühr gefördert.
Seit 1. Juli 2017 gelten neue Förderkonditionen (Keine Altersgrenze, größerer Einsatzbereich, jährliche Förderung). Weiterbildungsinteressierte können mit Hilfe des Vorab-Checks herausfinden, ob sie die Förderbedingungen erfüllen.
Wichtig: Mit der 3. Änderung der Förderrichtlinie wird das Bundesprogramm Bildungsprämie bis Ende 2021 verlängert. Förderbedingungen und -konditionen bleiben unverändert.
Bildungsprämie in Corona-Zeiten
Bildungsprämien sind auch künftig und in Kurzarbeit nutzbar. Corona-bedingt wird das Beratungsverfahren auf Distanz bis Ende 2021 beibehalten.
Eine Zwischenbilanz: Bis 2019 haben über 58.000 Personen mit geringem Einkommen die Bildungsprämie genutzt.