Begleitausschuss

Für jedes Operationelle Programm (OP) wird ein Begleitausschuss eingerichtet, dem die Prüfung der Durchführung des Programms und der Fortschritte beim Erreichen der Ziele obliegt.
Der Begleitausschuss des ESF-Bundes-OP in Deutschland trat in der konstituierenden Sitzung am
02. Dezember 2014 in Bonn zusammen. Er wird von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (als Sitz der Verwaltungsbehörde) geleitet und besteht u.a. aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesländer, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission.