Operationelles Programm (OP)

Für jede siebenjährige Förderperiode entwickelt jeder Mitgliedstaat ein Operationelles Programm (OP), das von der EU-Kommisssion genehmigt werden muss. Das OP enthält Aussagen zu der Umsetzung der jeweiligen ESF-Prioritäten und zu der strategische Ausrichtung zur Verwendung der ESF-Mittel sowie Maßnahmetypen und Zielsetzungen. Die Operationellen Programme werden in einem partnerschaftlichen Abstimmungsprozess zwischen der Region, dem Mitgliedstaat und der Europäischen Kommission gemeinsam entwickelt. Bezugsrahmen für die Ausarbeitung eines Operationellen Programms ist der Nationale strategische Rahmenplan der Mitgliedstaaten.

In Deutschland gibt es neben dem "Operationellen Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds" (ESF-Bundes-OP) auch die Operationellen Programme der Bundesländer. Am 21. Oktober 2014 hat die EU-Kommission das ESF-Bundes-OP für die Förderperiode 2014-2020 genehmigt.