Unregelmäßigkeit

Eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Artikel 2 Nr. 36 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ist jeder Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen nationale Vorschriften als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, die einen Schaden für den Haushalt der Union in Form einer ungerechtfertigten Ausgabe bewirkt oder bewirken würde.

Der Begriff "Unregelmäßigkeit" ist weiter gefasst als der des Betruges. Unregelmäßig ist bereits alles, was nicht "regelmäßig" ist. Im Gegensatz zum Betrug ist kein Vorsatz erforderlich. In der Strukturfondsförderung müssen u.a. Unregelmäßigkeiten oberhalb einer Meldeschwelle von 10.000 Euro (ESF-Anteil) an OLAF gemeldet werden.