Der dritte Europäische Sozialfonds (1984-1988)

Die Weichen für Strukturveränderungen werden gestellt

IT-Fachmann mit Computerbauteil in der Hand
©  BArch, Bild 183-Z0116-402/Helmut Schaar


Aufgrund der Wirtschaftslage war man mittlerweile in der Gemeinschaft zu der Erkenntnis gelangt, dass das Kräftespiel des Marktes allein soziale Probleme nicht zu lösen vermochte. Die Rückkehr zu Wachstum und Vollbeschäftigung war längst fraglich geworden. Vor diesem Hintergrund sah sich die Gemeinschaft vor die Frage gestellt, ob sie eher die von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen oder die benachteiligten Regionen unterstützen sollte. Die neuen Regeln, auf die man sich geeinigt hatte, lassen sich so zusammenfassen:

a) Der ESF hatte die Durchführung von politischen Maßnahmen zu begünstigen, den Arbeitnehmern die für den Erhalt eines dauerhaften Arbeitsplatzes notwendigen beruflichen Qualifikationen zu vermitteln und zum anderen Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa für Langzeitarbeitslose, zu entfalten.

b) Des Weiteren sollte sich die Intervention des ESF auf bestimmte Regionen konzentrieren,  um die regionalen Ungleichgewichte des Arbeitsmarktes der Gemeinschaft einzudämmen.

Eine regionale Konzentration der Maßnahmen

Vorrangige Regionalförderung erhielten Grönland, Griechenland, die französischen Übersee-Departements, Irland, das Mezzogiorno in Italien und Nordirland. Mit dem Beitritt Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft am 1. Januar 1986 wurden diese beiden Staaten in die Regionalförderung aufgenommen. 

Ferner wurden Regionen mit einfacher Förderpriorität jährlich von der Kommission mit Hilfe eines statischen Verfahrens festgelegt. Dieses bestimmte für jede Region einen anhand der Arbeitslosenzahlen und des Pro-Kopf-Bruttoinlandsproduktes festgelegten Indikator.

Hauptanteil der Zuschüsse zugunsten von Jugendlichen unter 25 Jahren

Der dritte Sozialfonds war vor allem auf Maßnahmen zugunsten von Jugendlichen ausgerichtet, wie zum Beispiel deren Vorbereitung auf den Einsatz neuer Technologien.

Höchstgrenze von 5 Prozent für innovative Maßnahmen

Maximal 5 Prozent der Mittel des ESF konnten schließlich für Maßnahmen innovativen Inhalts gewährt werden.

Die Leitlinien der Verwaltung

Der Umfang der dem ESF zugewiesenen Aufgabe gestattete wegen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur ein selektives Tätigwerden.  Deshalb berechtigte der Rat ab 1978 die Kommission dazu, jährlich die vorrangigen Maßnahmen des Fonds auf der Grundlage von Leitlinien festzulegen. Dadurch wurden die Maßnahmen nach zusehends strengeren technischen Kriterien ausgewählt. Durch diese Leitlinien wurde auch ein System der linearen Kürzung für die Fälle geschaffen, in denen die Mittel nicht zur Finanzierung der vorrangigen Anträge ausreichten.

Bilanz des dritten Fonds

Durch die gleichzeitige Konzentration der Zuschüsse auf  Jugendliche und auf die benachteiligten Regionen, verfügte der ESF nicht über ausreichende Haushaltsmittel für seine Tätigkeit. Immerhin trug der ESF dazu bei, jährlich mehr als zwei Millionen Menschen zu einer beruflichen Qualifikation oder einer Beschäftigung zu verhelfen.

Aber dem offensiv vorgehenden Fonds, der mit der Entwicklung der Probleme in den siebziger Jahren Schritt halten konnte, wurde in den achtziger Jahren durch den starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Zunahme der Zuschussanträge ein defensiver Fonds. Daher wurden Reformen notwendig, um den Interventionen des Fonds wieder strukturpolitischen Charakter zu geben.