Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende

Ziel des Programms:

Eine erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder Ausbildung sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für Alleinerziehende erfordert, dass die häufig komplexen Bedarfslagen der Alleinerziehenden berücksichtigt und ihre gesamte Lebenswelt in den Blick genommen werden. Oft mangelt es vor Ort nicht an den einzelnen Angeboten für arbeitsuchende und beschäftigte Alleinerziehende, sondern an der Transparenz und der inhaltlichen und zeitlichen Koordinierung dieser Angebote. Um einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz für Alleinerziehende anbieten zu können, müssen die lokalen Träger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II und SGB III), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie ggf. weitere Träger vor Ort verstärkt kooperieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales förderte daher bestehende und sich bildende arbeitsmarkt-, familienpolitische und vereinbarkeitsorientierte Netzwerkstrukturen vor Ort, die Alleinerziehende unterstützen sollen.

Zielgruppe:

Gefördert wurden lokal bzw. regional aufgestellte Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein musste. Es konnten bestehende oder sich bildende Netzwerke gefördert werden, deren Akteure über einen reinen Informationsaustausch hinaus ihre Dienstleistungsangebote für Alleinerziehende zielgerichtet zu aufeinander abgestimmten Leistungsketten verknüpfen. Die Zusammenarbeit ist erkennbar auf Dauer angelegt.

Angestrebt war die Förderung von mindestens 100 lokalen Netzwerken mit Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt beliefen sich auf mindestens 100.000 Euro und maximal 250.000 Euro.

Prioritätsachse:

C (Beschäftigung und soziale Integration)

Laufzeit:

01.04.2011 - 30.06.2013

Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF1 - Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
53107 Bonn