Perspektive Wiedereinstieg

In der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ über 30.000 Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger informiert und beraten. Knapp 7.000 wurden bei der Rückkehr in den Beruf eng unterstützt – das Ergebnis: eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Qualifizierung bei mehr als 65 Prozent der Teilnehmenden.

Die Geburt eines Kindes und die Pflege Älterer führen in Deutschland häufig zu einer oft mehrjährigen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eines Elternteils - meist der Mutter - und ein beruflicher Wiedereinstieg gestaltet sich danach oftmals schwierig. Die Probleme und Herausforderungen sind vielschichtig: Es geht u.a. um die Frage, ob die eigene berufliche Qualifikation (noch) ausreicht, wie die Familie und das soziale Umfeld auf einen Wiedereinstieg reagieren und wie sich Beruf und Familie miteinander vereinbaren lassen.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist nicht die Frau allein, sondern das Gesamtsystem Familie gefordert. Als Erfolg versprechend werden daher die Maßnahmen angesehen, die von Beginn an die betroffenen Familienangehörigen, insbesondere die Partner und deren Erwerbssituation, mit einbeziehen. Darüber hinaus sind Bildungseinrichtungen und Arbeitgeber in besonderer Weise gefordert: Diese müssen neue Konzepte für die Einstiegsphase entwickeln. Dazu gehören z.B. die berufliche Weiterbildung und Angebote wie Teilzeitstellen und Telearbeitsplätze für die Wiedereinsteiger/innen.

Ziele des Programms:

Durch die Entwicklung neuer Instrumente und Verfahren im Bereich der Beratungs-, Bildungs- und Eingliederungsangebote durch regionale Akteure sollte Wiedereinsteiger/innen die (Re-) Integration ins Berufsleben erleichtert und ihnen den Weg dorthin geebnet werden.

Zielgruppe:

In das ESF-Programm "Perspektive Wiedereinstieg" sollten Frauen (und ggf. Männer) einbezogen werden,

  • die zur Übernahme von Familienaufgaben (Kinderbetreuung und/oder Pflege) mindestens drei Jahre aus ihrem Beruf ausgeschieden waren und während dieser Zeit keinen Kontakt zu ihrem Arbeitsfeld gehalten haben und
  • die sich mit dem Gedanken tragen, wieder erwerbstätig zu sein oder sich selbständig machen zu wollen

Ein Ausscheiden aus dem Beruf hatte nur dann vorgelegen, wenn keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und keine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Frauen, die auf geringfügiger Basis ("400 Euro Job") beschäftigt waren, waren zur Teilnahme am Programm berechtigt.

Personen, die unmittelbar nach Abschluss einer Berufsausbildung, eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums in eine familienbedingte Erwerbsunterbrechung eingetreten waren, wurden für eine Teilnahme am Modellprogramm zugelassen.

Eine Erwerbspause von mindestens drei Jahren galt als verbindlicher Richtwert. Inhaltlich begründete Ausnahmen, wie z.B. eine Erwerbspause von knapp unter drei Jahren oder ein kurzzeitiger, aber gescheiterter Wiedereinstiegsversuch, waren möglich.

Programmumsetzung:

Das Programm wurde an 20 Standorten deutschlandweit von Trägern modellhaft umgesetzt und zwar unterschiedlich je nach Standortbedingungen. Bei der Umsetzung waren insbesondere der Prozesscharakter des Wiedereinstiegs sowie die Bedeutung der Familie und die Rolle des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Die Projekte übernahmen im Hinblick auf Kreativität, Konzeption und Durchführung Vorbildfunktion und sollten zur Übertragung auf möglichst viele weitere Standorte anregen. Das Programm wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wissenschaftlich begleitet.

Prioritätsachse:

C (Beschäftigung und soziale Integration)

Laufzeit:

01.03.2009 bis 29.02.2012

Kontakt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend