Querschnittsziele (2007-2013)

In der Förderperiode 2007-2013 werden die beiden Querschnittsziele "Nachhaltigkeit" und "Chancengleichheit" verfolgt. Querschnittsziele sind Themen, die in allen Förderprogrammen zusätzlich zur dort genannten fachlichen Ausrichtung beachtet werden sollen.

Nachhaltigkeit

Alle Maßnahmen und Programme, die mit dem ESF kofinanziert werden, sollen sich an der europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren. Die Förderung durch den ESF bezieht sich in erster Linie auf die soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Die Maßnahmen und Programme unterstützen Menschen bei der Verbesserung ihrer Situation auf dem Arbeitsmarkt. Zudem wird durch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit, ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes geleistet. Gleichzeitig trägt der ESF auch zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum und zur ökologischen Verträglichkeit bei.

Chancengleichheit

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Aspekte der ESF-Förderung. Die Erhöhung der Erwerbstätigkeitsquote von Frauen ist ein strategisches Ziel des Operationellen Programms des Bundes. Zudem werden eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt, um Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere oder Menschen mit Behinderung eine chancengerechte Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

Zur Verbesserung der Chancengleichheit wird im ESF-Bundesprogramm eine Doppelstrategie aus spezifischen Fördermaßnahmen für Benachteiligte und der Berücksichtigung von Gleichstellung in allen Förderprogrammen verfolgt. Dazu soll in den Programmrichtlinien das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern verbindlich verankert werden.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll in den ESF-Bundesprogrammen durch konkrete Vorgaben erreicht werden. Bezüglich der Mittelverwendung auf Programmebene sind mindestens 50 Prozent der Ausgaben für teilnehmende Frauen vorgesehen.

Mit Hilfe des Instruments Gender-Budgeting wird begleitend überprüft, ob diese Zielvorgabe erreicht wird. Bei der Besetzung von begleitenden Gremien, Ausschüssen, Lenkungsgruppen etc. wird ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern angestrebt.

Da dem Querschnittsziel "Chancengleichheit von Frauen und Männern" im ESF-Bundesprogramm ein hoher Stellenwert zukommt, hat