Änderung des ESF-Bundes-OPs

Datum
09.08.2018

Die Europäische Kommission hat am 3. August 2018 die Änderung des Operationellen Programms des Bundes (ESF-Bundes-OP) genehmigt. Von der Änderung profitieren insbesondere Langzeitarbeitslose, Migrantinnen und Migranten, benachteiligte Jugendliche sowie Frauen.

Das ESF-Bundes-OP beschreibt die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Deutschland. Infolge der Änderung des ESF-Bundes-OPs können nun zusätzlich

  • rund 3.500 Langzeitarbeitslose gefördert und bei der nachhaltigen beruflichen Integration unterstützt werden,
  • rund 23.000 Migrantinnen und Migranten im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund (IvAF) sowie
  • rund 8.500 benachteiligte Jugendliche an Maßnahmen im Bereich der schulischen und beruflichen Integration (ESF-Integrationsrichtlinie Bund (IdA und IsA) und JUSTiQ - JUGEND STÄRKEN im Quartier) partizipieren,
  • rund 4.900 Frauen, vor allem Nichterwerbstätige und geringfügig Beschäftigte sowie Mütter mit Migrationshintergrund, beim substanziellen und nachhaltigen beruflichen Wiedereinstieg und der Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von einer Unterstützung durch den ESF (Stark im Beruf und Perspektive Wiedereinstieg) profitieren.