Staatssekretär Rolf Schmachtenberg: "Genehmigung des ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 - gut für Deutschland, gut für Europa!"

Datum
06.05.2022

Staatssekretär Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das ESF Plus-Bundesprogramm der Förderperiode 2021-2027 wurde am 5. Mai 2022 als erstes ESF-Plus-Programm in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission genehmigt. Das ist ein großartiges Signal der Stabilität in diesen schwierigen Zeiten. Damit besteht Rechtssicherheit für die Programmverantwortlichen und die Projektträger!

Für die Umsetzung der ESF Plus-Förderung des Bundes stehen für sieben Jahre insgesamt rund 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,2 Milliarden Euro ESF Plus-Mittel. Insgesamt sollen 782.000 Teilnehmende und 121.000 KMU eine Förderung im Rahmen des ESF Plus erhalten. Damit wird das soziale Gesicht Europas auch durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) in den kommenden Jahren weiter gestärkt werden - vor Ort auch durch die Teilnehmenden und die Projektträger als Botschafter der Europäischen Wertegemeinschaft, die auf Frieden und Freiheit gebaut ist."

Folgende Förderschwerpunkte sind geplant:

  • Verbesserung der (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Personen mit Migrationshintergrund einschließlich Geflüchteter, darunter insbesondere Frauen
  • berufliche Weiterbildungsangebote für Erwerbstätige, darunter insbesondere Frauen, Migrantinnen und Migranten, Ältere, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und Geringqualifizierte
  • Förderung benachteiligter junger Menschen mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung; Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen für arbeitslose/arbeitsuchende Jugendliche
  • Unterstützung benachteiligter Familien, Familien in besonderen Lebenslagen sowie von Armut betroffenen und bedrohten Familien mit Kindern
  • Förderung der am stärksten benachteiligte Personen, vor allem Wohnungslose sowie besonders benachteiligte neuzugewanderte EU-Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Kinder
  • Förderung von KMU und deren Beschäftigten, die vorrangig zur Anpassung an den demografischen, digitalen und grünen Wandel und zur Stärkung ihrer Leistungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden, Stärkung von Soloselbständigen
  • Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Förderung von Gründerinnen und Gründer, insb. innovativer, forschungsbasierter Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft

Ergänzend sollen soziale Innovationen entwickelt und erprobt werden: Im Mittelpunkt stehen hier Maßnahmen, die zum einen erstmalig auf die gezielte Förderung junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang in (Aus-) Bildung und Beschäftigung fokussieren. Zum anderen sollen ältere Personen mit dem Ziel der sozialen Teilhabe und finanziellen Absicherung gefördert werden.

Die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und der Abbau von Diskriminierung im Bildungssystem sind weitere zentrale Anliegen. Der Bund wird daher ESF Plus-Mittel in Höhe von rund 57 Millionen Euro zu Erasmus+ umschichten, um weiteren Personengruppen den Zugang zu transnationalem Lernen zu ermöglichen.

Das ESF Plus-Bundesprogramm wird zudem durch spezifische Förderansätze und Maßnahmen auch einen Beitrag zum europäischen Grünen Deal und dem Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft leisten.

Hinweis: Bei der seitens der Europäischen Kommission genehmigten elektronischen Fassung des ESF Plus-Bundesprogramms handelt es sich um ein aus dem IT-System SFC2021 der Europäischen Kommission automatisch generiertes Dokument, dessen Formatierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht beeinflusst werden kann.