2. Förderaufruf rückenwind3

Datum
23.01.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" am 22. Juni 2022 veröffentlicht. Der 2. Aufruf zum Programm rückenwind3 läuft vom 23. Januar 2023 bis zum 17. März 2023 (15 Uhr).

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle gemeinnützigen Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind. Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.
Zuwendungsempfänger können nur Träger sein, die tarifgebunden im Rahmen der in der Sozialwirtschaft üblichen Tarif-Regelungen sind oder sich an solche anlehnen und sich an die branchenüblichen Mindestlöhne halten.

Interessenbekundungen sind über das Förderportal Z-EU-S bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachstelle Europäischer Sozialfonds) einzureichen.

Weitere programmrelevante Unterlagen und Arbeitshilfen stehen auf www.bagfw-esf.de zur Verfügung.

Informationen zum Programm rückenwind3 erhalten Siehier.