Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten - das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)"

Datum
25.02.2016

Die Entwicklung und Umsetzung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten für Migrantinnen und Migranten mit ausländischen Abschlüssen sind die beiden Eckpfeiler der praktischen Arbeit im bundesweit agierenden Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)".

Ziel ist es, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse - unabhängig vom Aufenthaltstitel - häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden und damit die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund verbessert werden. Inzwischen sorgen über 100 feste und mobile Standorte des Förderprogramms IQ für Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im gesamten Bundesgebiet. Zugleich wird seit 2005 strukturverändernd gearbeitet, d.h. es erfolgt nicht nur eine individuelle Beratung und Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund, vielmehr zielt das Förderprogramm auf die Etablierung einer Willkommens- und Anerkennungskultur in Verwaltung und Wirtschaft. Überdies werden weitere Akteure und Stakeholder wie kommunale Verwaltungen, Bildungs- und Qualifizierungsträger, Unternehmen, Wirtschaftsverbände und andere mehr zur Zielerreichung eingebunden.

Die regionale Umsetzung des Förderprogramms IQ, das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, ist die zentrale Aufgabe der 16 IQ Landesnetzwerke. Sie werden jeweils von einer Landeskoordinierung geleitet und umfassen zahlreiche operative Teilprojekte. Diese sichern die flächendeckende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen, für die bedarfsorientiert Anpassungsqualifizierungen entwickelt und umgesetzt werden. Darüber hinaus übernehmen die Landesnetzwerke Servicefunktionen für Arbeitsmarktakteure, indem sie diese über Trainings, Beratungen und Publikationen informieren, für die spezifischen Belange von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren und fachliches Know-how vermitteln. Mit diesen Maßnahmen und Kooperationen, die eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen und gleichzeitig den Betrieben eine Chance zur Fachkräftesicherung bieten, leistet das Förderprogramm IQ einen wichtigen Beitrag zu einer gelingenden Integrationspolitik und Willkommenskultur in Deutschland. Neben den Landesnetzwerken arbeiten fünf IQ Fachstellen gewissermaßen als Stabstellen, die Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungskonzepte sowie Instrumente und Handlungsempfehlungen zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten entwickeln. Außerdem tragen sie die Verantwortung für eine fachlich fundierte Beratung von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf Bundesebene.

Die hohe Zahl von Flüchtlingen, die aktuell nach Deutschland kommen, stellt das Förderprogramm IQ vor eine große Herausforderung. Um dieser Herausforderung adäquat zu begegnen, werden die Angebote des Förderprogramms ausgeweitet und weitere Netzwerkpartner eingebunden. Zudem erfolgt eine enge Kooperation mit der Integrationsrichtlinie Bund, Förderschwerpunkt "Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)".

Mit den weltweiten Fluchtbewegungen kommen Menschen mit ganz unterschiedlichen sprachlichen und beruflichen Voraussetzungen und Kenntnissen nach Deutschland. Da das Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus möglich ist, steht es auch Flüchtlingen offen - prinzipiell ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland. Seit dem 1. Juni 2015 wird für die Anerkennungsberatung in IQ der Aufenthaltsstatus der Ratsuchenden dokumentiert. Vom 01.06.2015 bis 31.12.2015 wurden danach insgesamt 2.869 Flüchtlinge zu den Möglichkeiten einer Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses beraten. Fehlen Zeugnisse und andere Unterlagen, kann mittels einer Qualifikationsanalyse eine Ermittlung aller für einen jeweiligen Referenzberuf relevanten Qualifikationen erfolgen. Qualifikationsanalysen werden von Expertinnen und Experten, zum Beispiel einer Handwerksmeisterin, bei den zuständigen Stellen durchgeführt. Darüber hinaus gibt es im Förderprogramm IQ Anstrengungen, auch für Menschen, die über keine formale Qualifikation verfügen, geeignete Verfahren zur Kompetenzfeststellung umzusetzen. Sie bieten eine Chance für Flüchtlinge ohne formale Abschlüsse, sich der eigenen Erfahrungen und Fertigkeiten zu vergewissern und sie gegenüber Arbeitgebern darstellen zu können.

Die Aufnahme und die Versorgung nach Deutschland geflüchteter Menschen und ihre Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit finden in den Kommunen und Landkreisen statt. Dies bedarf der Transparenz hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen. D.h. die Schnittstellen zwischen den einzelnen Versorgungs- und Integrationsfeldern müssen ermittelt und allen Akteuren bekannt gemacht werden, damit die dort relevanten Institutionen und Akteure eingebunden werden können. Beispielhaft für die aktuellen Aktivitäten im genannten Handlungsfeld ist die Arbeit des IQ Landesnetzwerks Sachsen, das die Stadt Leipzig mit einem dynamischen Projektansatz bei der Herstellung von notwendiger Transparenz und Übersichtlichkeit unterstützt. Das praktische Vorgehen war wie folgt: Zunächst wurde ein Regionalworkshop zum gegenseitigen Kennenlernen der Verantwortungsbereiche und Aufgaben sowie der verantwortlichen Personen initiiert. Im Anschluss wurde von zwei IQ Projekten eine Übersicht der Verantwortungen und Aufgaben erarbeitet. Eingebunden waren unter anderem die Agentur für Arbeit Leipzig, das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig, die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Euro-Schulen Leipzig GmbH, der Gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Leipzig und das Jobcenter Leipzig. In einer Matrix wurde festgehalten, welcher Akteur in Leipzig für welche Aktivitätsbereiche verantwortlich ist. Neben den nach Lebensbereichen wie Wohnen, Bildung, Ausbildung etc. dokumentierten Einzelzuständigkeiten wurden auch Schnittstellen in der Verantwortung für Zugewanderte deutlich.

Die aktuelle Flüchtlingssituation stellt insbesondere die Arbeitsmarktagenturen und Jobcenter vor neue Herausforderungen. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl der Erwerbslosen aus Asylzugangsländern um rund 20 Prozent erhöht. Das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben bereits im vergangenen Jahr vereinbart, die Fachkräfte der Jobcenter und Arbeitsagenturen speziell zum Thema Flüchtlinge zu schulen. Dabei stehen insbesondere die Themen interkulturelle Grundsensibilisierung mit Schwerpunkt auf Asyl und Flucht im Mittelpunkt sowie arbeitsmarktrechtliche Fragen wie Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang, Kenntnisse zur politischen, ökonomischen und sozialen Situation von Flüchtlingen oder auch Gesetzesänderungen. In allen IQ Landesnetzwerken werden diese Schulungen in Kooperation mit IvAF durchgeführt, das jeweils zu den aufenthalts- und arbeitsmarktrechtlichen Fragestellungen schult. Diese Veranstaltungen wurden allein im November und Dezember vergangenen Jahres von 3.000 Mitarbeitenden aus Jobcentern und Arbeitsagenturen absolviert.

Weitere Informationen unter: www.netzwerk-iq.de