Begleitausschuss ESF Plus (2021-2027)

Zur Prüfung der Durchführung des ESF Plus-Bundesprogrammes in Deutschland auf Grundlage des Art. 38 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 wurde ein Begleitausschuss eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand am 12.07.2022 statt. Den Vorsitz im Ausschuss führt die ESF Plus Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Aufgaben des Begleitausschusses
Die Aufgaben des Begleitausschusses sind insbesondere in Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 beschrieben. Hierzu zählen hauptsächlich

  • die Prüfung der Programmdurchführung einschließlich der Einhaltung der Etappenziele,
  • die Prüfung der Kommunikationsmaßnahmen,
  • die Genehmigung der Auswahlmethodik und -kriterien der Projektvorhaben,
  • die Genehmigung des abschließenden Leistungsberichtes,
  • die Genehmigung des Evaluierungsplanes sowie
  • die Genehmigung von Änderungsvorschlägen der Verwaltungsbehörde zum ESF Plus-Bundesprogramm.

Mitglieder des Begleitausschusses
Der Ausschuss setzt sich u.a. zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern

  • der Programmverwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  • der beteiligten Bundesministerien,
  • der Bundesländer,
  • der Wirtschafts- und Sozialpartner,
  • der Zivilgesellschaft sowie
  • der Europäischen Kommission.

Im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und zur Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rahmen der Umsetzung des ESF Plus wurden diese Organisationen bereits bei der Erstellung des ESF Plus-Bundesprogrammes einbezogen.