Beschwerdestelle

Der ESF Plus soll den Menschen zugutekommen. Leider funktioniert nicht immer alles so wie es sein sollte. Wenn es Grund für Beschwerden gibt, können Sie sich an eine zentrale Stelle für Beschwerden wenden. Bitte melden Sie ausschließlich Beschwerden und mögliche Verstöße, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem ESF Plus-Bundesprogramm stehen.

Wer kann sich an die Beschwerdestelle wenden?

Es können sich alle an die Beschwerdestelle wenden, die an ESF Plus-Maßnahmen beteiligt sind, z.B. Antragsstellende, Zuwendungsempfänger*innen oder Teilnehmende.

Welche weiteren vorrangigen Möglichkeiten zur Beschwerde bestehen (z. B. auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens)?

Bevor Sie eine Beschwerde einlegen, prüfen Sie bitte, ob es andere Beschwerdemöglichkeiten gibt. Es existieren verschiedene Arten von Rechtsbehelfen. Auch in den Zuwendungsbescheiden finden Sie konkrete Rechtsbehelfsbelehrungen. Bitte nutzen Sie vorrangig den Verwaltungsrechtsweg.

Sie können auch an dieser Stelle direkt mit der ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle bei Beschwerden außerhalb des nationalen Rechtschutzes, d.h. unterhalb der zuvor genannten Rechtsbehelfsmöglichkeiten, Kontakt aufnehmen.

Welche Beschwerden können bei der Beschwerdestelle eingereicht werden?

Sie können alle Beschwerden einreichen, die in einem Zusammenhang mit Förderungen aus dem ESF Plus-Bundesprogramm stehen. Beschwerden allgemeiner Art können sich z.B. auf Ihre Antragstellung, Ihre Interessenbekundung oder die Durchführung von Fördermaßnahmen beziehen.

Weiterhin können Sie Beschwerden im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und Beschwerden im Zusammenhang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) bei der ESF Plus-Verwaltungsbehörde einreichen.

Informationen zu diesen spezifischen Beschwerdeoptionen finden Sie hier:

Benennen Sie bei jeder Art von Beschwerde unbedingt das betroffene ESF Plus-Förderprogramm.

Wo kann die Beschwerde eingereicht werden?

Sie können Beschwerden direkt bei Zuwendungsgebern, aber auch bei der ESF Plus-Verwaltungsbehörde des ESF Plus-Bundesprogramms einreichen.
Die ESF Plus-Verwaltungsbehörde des Bundes ist die nationale Stelle, die das ESF Plus-Bundesprogramm verwaltet. Sie ist für seine ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist. In Deutschland ist die ESF Plus-Verwaltungsbehörde des Bundes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt.

Sie können Ihre Beschwerde "anonym" über das anonyme Kontaktformular einreichen. Wenn Sie sich für eine anonyme Meldung per Webformular entscheiden, wird diese ohne Absenderadresse an die ESF Plus-Verwaltungsbehörde übermittelt. Beim Ausfüllen des Webformulars wird die IP-Adresse Ihres digitalen Endgeräts (PC, Tablet oder Smartphone) und des genutzten Servers lediglich zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des ESF Plus gespeichert. Die Zweckbindung verbietet es, dass die Daten genutzt werden, um nachzuverfolgen, von wem der anonyme Hinweis kommt. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsbehörde eine anonyme Beschwerde nicht beantworten kann.

Wenn Sie Ihre Beschwerde "nicht-anonym" mit Ihren Kontaktangaben einreichen möchten, können Sie dieses Kontaktformular nutzen. Oder Sie richten Ihre Beschwerde per E-Mail oder auf postalischem Wege an die ESF Plus-Verwaltungsbehörde:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat EF 1 - Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Wie sollten Sie Ihre Beschwerde abfassen?

Beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret und umfassend, damit es die Beschwerdestelle nachvollziehen kann. Benennen Sie insbesondere:

  • Namen der Maßnahme und das betroffenen ESF Plus-Förderprogramm
  • Name der Einrichtung/des Trägers der Maßnahme
  • Was sind die Gründe Ihrer Beschwerde?
  • Schildern Sie bitte Fakten und Daten, vermeiden Sie Mutmaßungen

Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

Ihre Beschwerde geht beim Postfach der ESF Plus-Verwaltungsbehörde ein. Darauf haben nur sehr wenige Mitarbeitende Zugriff.
Die Beschwerdestelle erfasst zunächst Ihre Beschwerde. Der Eingang Ihrer Beschwerde wird Ihnen per Mail oder postalisch bestätigt, sofern Sie Ihre Kontaktdaten übermittelt haben.
Im Anschluss prüft die Beschwerdestelle, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist und leitet sie an die zuständige Stelle weiter. Zuständig ist meist das Bundesministerium bzw. die programmumsetzende Stelle, welche für das betreffende ESF Plus-Förderprogramm verantwortlich ist. Die zuständige Stelle prüft Ihre Beschwerde vertieft.

Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht anonym eingereicht haben, erhalten Sie die Rückmeldung von der fachlich zuständigen Stelle. Die Bundesministerien, die ESF Plus-Programme des Bundes umsetzen, finden Sie hier.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Beschwerden bearbeiten und beantworten, bei denen ein Zusammenhang mit der ESF Plus-Bundesförderung besteht.

Beschwerden, die sich auf ESF Plus-Programme der Länder beziehen, richten Sie bitte an die dortigen ESF Plus-Kontaktstellen.

Wer erfährt von meiner Beschwerde?

Ihre Beschwerden werden vertraulich behandelt. Es werden nur Stellen einbezogen, die verfahrensbedingt zur Bearbeitung der Beschwerde erforderlich sind.

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung zu meiner Beschwerde erhalte?

Die Dauer hängt unter anderem von der Komplexität Ihrer Beschwerde ab. Wir streben im Interesse der alles Beteiligten an, die Beschwerde möglichst schnell zu bearbeiten.

Zusatzinformationen

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat EF 1 -
Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde

Rochusstraße  1
53123 Bonn