Der ESF Plus (2021-2027)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird auch künftig als "ESF Plus" wichtigstes Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen sein.

In der Förderperiode 2014-2020 konnte der ESF EU-weit bereits rund 20 Mio. Menschen erreichen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, rund 10 Mio. Angehörige benachteiligter Gruppen unterstützen und mehr als 520.000 kleine und mittlere Unternehmen fördern. Die aus dem ESF finanzierten Maßnahmen adressieren dabei stets die zentralen sozioökonomischen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten und Regionen, spiegeln aber gleichzeitig auch die Entwicklung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Agenda der Europäischen Union wider.
In der Förderperiode 2021-2027 wird der neue ESF Plus noch stärker auf den Gedanken eines sozialeren Europas ausgerichtet. Der bisherige ESF, der bisherige Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und die Maßnahmen für Beschäftigung und soziale Innovation (ESF Plus direkt Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)) werden unter einem Dach zusammengefasst.
Inhaltlich soll der ESF Plus insbesondere
- die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung,
- aktive Inklusion,
- die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
- den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen,
- die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen
fördern.
Mittel aus dem ESF Plus müssen zudem auf Ebene des Mitgliedstaates thematisch konzentriert eingesetzt werden. Die Mittel sollen insbesondere zur Bewältigung der Herausforderungen in den "Länderspezifischen Empfehlungen (LSE)", für "Soziale Inklusion" und die am stärksten benachteiligten Personen (= ex-EHAP), zur Bekämpfung von Kinderarmut, zur Förderung von Jugendlichen sowie zum Kapazitätenaufbau bei Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen eingesetzt werden.
Für die ESF Plus-Förderung des Bundes werden insgesamt rund 2,2 Mrd. Euro an europäischen Mitteln zur Verfügung stehen.
Rechtliche Vorgaben
Bei der inhaltlichen Programmierung sind die Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnungen zu berücksichtigen. Dementsprechend wird sich die ESF Plus-Bundesförderung - neben den bereits beschriebenen Vorgaben zur thematischen Konzentration - an den Grundprinzipien der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) orientieren.
Für die inhaltliche Programmierung ist des Weiteren relevant, dass der Handlungsbedarf anhand einer sozioökonomischen Analyse dargelegt werden muss.
Beteiligung der Partner
Im Sommer 2019 wurde eine öffentliche Online-Konsultation durchgeführt, an der sich rd. 1500 Personen beteiligten und Eingaben zur Förderbedarfen, Zielgruppen mit Unterstützungsbedarf sowie weitere inhaltliche und technische Anregungen zur zukünftigen Umsetzung des ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 machten.
Am 22. Oktober 2019 nahmen über 130 Personen an der Konsultationsveranstaltung des Bundes in Berlin teil. Auf der Veranstaltung wurden die Ergebnisse der Online-Konsultation des Bundes vorgestellt und mit den Teilnehmer*innen diskutiert. Vertreter*innen der Bundesministerien stellten zudem ihre Ideen für zukünftige Förderprogramme der nächsten Förderperiode vor. Die Anregungen und Vorschläge der Partner flossen maßgeblich in die Planung der Förderstrategie ein.
Abstimmung mit den Ländern
Bund und Länder haben sich hinsichtlich der Programmplanungen für die Förderperiode 2021-2027 eng miteinander abgestimmt. Hierdurch sollen inhaltliche Überschneidungen und Doppelförderungen vermieden und eine ineinandergreifende ganzheitliche ESF Plus-Förderung in Deutschland sichergestellt werden.
Weitere Zeitplanung
Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission die Verordnungen zur Umsetzung des ESF Plus veröffentlicht. Der Entwurf des ESF Plus-Bundesprogrammes (vormals Operationelles Programm) 2021-2027 wurde im Oktober 2021 nach Abgabe der Partnerschaftsvereinbarung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Genehmigung des ESF Plus-Bundesprogrammes durch die Europäische Kommission erfolgte am 05. Mai 2022. Förderaufrufe werden nach offizieller Genehmigung des ESF Plus-Bundesprogramms sukzessive veröffentlicht.
Das mit dem Parlament vereinbarte politische Paket umfasst:
- eine gezielte Verstärkung der EU-Programme, einschließlich Horizont Europa, EU4Gesundheit und Erasmus+, um 15 Mrd. EUR durch zusätzliche Mittel (12,5 Mrd. EUR) und Neuzuweisungen (2,5 Mrd. EUR) im Laufe des nächsten Finanzzeitraums unter Einhaltung der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli 2020 festgelegten Ausgabenobergrenzen
- mehr Flexibilität, damit die EU auf unvorhergesehene Bedürfnisse reagieren kann
- größere Beteiligung der Haushaltsbehörde an der Kontrolle der Einnahmen im Rahmen der nächsten "Next Generation EU"
- höhere Ambitionen in Bezug auf die biologische Vielfalt und verstärkte Überwachung von Biodiversität, Klima und geschlechtsspezifischen Ausgaben
- ein indikativer Fahrplan für die Einführung neuer Eigenmittel.
Der nächste Schritt wäre die Billigung der Vereinbarung durch die Mitgliedstaaten.