ESF Plus direkt Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI)

Das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI") wird ab 2021 als eigenständige Komponente im Europäischen Sozialfonds Plus ("ESF Plus direkt Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)") weitergeführt und von der Europäischen Kommission verwaltet.

Die Komponente Beschäftigung und soziale Innovation verfolgt dieselben politischen Ziele wie die des ESF Plus und hat folgende politische Prioritäten:

  1. Beschäftigung und Qualifikation
  2. Arbeitsmärkte und Mobilität der Arbeitskräfte
  3. sozialer Schutz und soziale Inklusion
  4. Arbeitsbedingungen

Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 stehen auf Unionsebene rd. 675 Mio. Euro (in Preisen 2018) zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können in den Politikfeldern Beschäftigung und Soziales

  • evidenzbasierte Studien,
  • networking Aktivitäten (Informationsaustausch, gegenseitiges Lernen),
  • soziale Erprobungen,
  • geografische Mobilität,
  • Mikrofinanzierungen (von Kleinstunternehmen) sowie
  • der Aufbau institutioneller Kapazitäten (Sozialinvestitionen, soziale Infrastruktur, transnationale Zusammenarbeit und Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von internationalen Sozial- und Arbeitsnormen)

gefördert werden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen analytische Tätigkeiten, die Umsetzung politischer Maßnahmen, der Aufbau von Kapazitäten sowie Kommunikations- und Verbreitungstätigkeiten. Die näheren Regelungen hierzu finden sich in der ESF Plus-Verordnung in Artikel 26.

In der Umsetzung trägt EaSI im ESF Plus den Aspekten der Geschlechtergleichstellung, der Einbeziehung der Geschlechterperspektive und der Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung sowie der Zugänglichkeit für behinderte Menschen Rechnung.

Gefördert werden können juristische Personen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, juristische Personen mit Sitz in einem EU-Beitrittsstaat oder unter bestimmten Bedingungen in einem Drittstaat. Des Weiteren können nach Unionsrecht gegründete Rechtsträger sowie internationale Organisationen gefördert werden.

Die EaSI-Förderung gilt mit Inkrafttreten der ESF Plus Verordnung am 1. Juli 2021 rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Bei der Durchführung des Programms wird die Europäische Kommission durch eine Arbeitsgruppe unterstützt, die sich aus Vertreter*innen der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Die deutschen Vertreter*innen können Sie über die unten genannte Email-Adresse kontaktieren.

Über die Ziele und Funktionsweise des EaSI-Programmes informiert die englischsprachige Broschüre in anschaulicher Weise.

Antragsverfahren
Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Programms erfolgt regelmäßig im Wege von Ausschreibungen der Europäischen Kommission. Die Ausschreibungen veröffentlicht die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite. Die Aufforderungen der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen schildern im Einzelnen das Ziel der Maßnahme, das Ausschreibungsverfahren und die Voraussetzungen, die von den Antragstellern und Antragstellerinnen zu erfüllen sind. Die Antragsteller*innen haben ihre Projektvorschläge und Antragsunterlagen unmittelbar bei der Europäischen Kommission einzureichen, die über die Zuteilung in einem besonderen Verfahren entscheidet.

Aktuelle Ausschreibungen:

Geplante Ausschreibungen:

  • 06.02.2024: ESF-2024-EURES-TMS EURES Targeted Mobility Scheme (TMS) (ESF-2024-EURES-TMS) - Deadline: 23.04.2024
  • 12.03.2024: Social innovation call for proposals: actions to develop impact performance intelligence services for the social impact investing market actors (ESF-2024-SOC-IMP) - Deadline: 04.07.2024

EaSI-Arbeitsprogramm
Die Europäische Kommission legt ihre Aktivitäten im Rahmen des EaSI-Programmes in jährlichen Arbeitsprogrammen fest. Die Arbeitsprogramme enthalten allgemeine Erläuterungen zu den politischen Prioritäten, den Einzelmaßnahmen und dem Budget für das jeweilige Programmjahr.

Kontakt in Deutschland

Nationale Kontaktstelle für das EaSI-Programm
Die nationale Kontaktstelle stellt Informationen zum EaSI-Programm zur Verfügung und unterstützt Antragsteller*innen. Sie ist erreichbar über die neue Adresse im

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: info-easi@bmas.bund.de

Für thematische Fragestellungen stehen Ihnen folgende Ansprechstellen zur Verfügung:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Kontaktpunkt Sozialschutz und soziale Eingliederung:
Referat Ga2: Armuts- und Reichtumsfragen, Soziale Dienstleistungen und Pflege
E-Mail: Ga2@bmas.bund.de

Kontaktpunkt Arbeitsbedingungen:
Referat IIIb2: Grundsatzfragen des Arbeitsschutzes, Fachaufsicht BAuA
E-Mail: IIIb2@bmas.bund.de

Kontaktpunkt EURES:
Referat IIb2: Beratung und Vermittlung, Arbeitnehmerüberlassung
E-Mail: IIb2@bmas.bund.de

Kontaktpunkt Mikrofinanzierung:
Referat EF1: Europäischer Sozialfonds Verwaltungsbehörde
E-Mail: VIGruEF1@bmas.bund.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kontaktpunkt Geschlechtergerechtigkeit:
Referat 404
E-Mail: 404@bmfsfj.bund.de