Der siebte Europäische Sozialfonds (2007-2013)

Transnationale Zusammenarbeit stärken und Angleichungsprozesse fördern

Abbildung der EU-Beitrittsländer vom 1. Mai 2004 auf einer Karte

In der Förderperiode 2007–2013 wurde die Verwaltung vereinfacht, um Fördergelder effizienter einsetzen zu können und so den Herausforderungen, die sich aus der EU-Erweiterung, einer alternden Gesellschaft und der Globalisierung ergeben, wirksamer begegnen zu können. Der modernisierte ESF verfolgte zwei Ziele:

  • "Konvergenz", d. h. Wachstum und Beschäftigung für die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, sowie

  • "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für jene Mitgliedstaaten und Regionen, die dem wirtschaftlichen und sozialen Wandel unterworfen sind.

Die Chancengleichheit von Frauen war dabei eine Priorität, die bei allen ESF-Maßnahmen berücksichtigt werden sollte.

Der ESF hatte die Aufgabe zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft beizutragen. Hierbei sollte insbesondere auch der Zugang benachteiligter Menschen zum Arbeitsmarkt verbessert und nationale, regionale und lokale Unterschiede bei der Beschäftigung verringert werden. Die ESF Aktionen sollten die Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie unterstützen.

In der Förderperiode 2007-2013 vergab der ESF insgesamt rund 75 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten. Davon entfielen mehr als 80 Prozent auf das Ziel "Konvergenz". In beiden Zielgebieten unterstützte der ESF folgende fünf Schwerpunkte:

  • Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, Unternehmen und Unternehmer, um den wirtschaftlichen Wandel besser bewältigen zu können.
  • Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und Personen, die nicht erwerbstätig sind, sowie Vermeidung von Arbeitslosigkeit insbesondere für Jugendliche und Ältere.
  • Verbesserung der Situation von benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt und Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung.
  • Stärkung des Humankapitals durch Bildung und Ausbildung
  • Förderung von Partnerschaften durch die Vernetzung relevanter Akteure  auf dem Arbeitsmarkt auf der transnationalen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene.

Der ESF in Deutschland

Für Deutschland wurden aus dem ESF von 2007 bis 2013 insgesamt 9,38 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Geld sollte die Bundesregierung und die Länder dabei unterstützen, die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie besser zu erreichen. Die Bundesregierung hatte zur Erreichung der Ziele das "Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds" (ESF-Bundes-OP) entwickelt. Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf der Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt. Zudem waren gegenüber der vorherigen Förderperiode mehrere Bundesministerien unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an der Umsetzung des ESF in Deutschland beteiligt: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau.

Das Operationelle Programm

Erstmals gibt es auf Bundesebene ein zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den ESF (ESF-Bundes-OP). Das Operationelle Programm des Bundes wurde durch die Europäische Kommission am 20. Dezember 2007 genehmigt. Damit sind die Grundlagen für die ESF-Förderung in Deutschland bis 2013 gelegt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt. Bei der Erarbeitung dieses Programms waren insbesondere die folgenden Faktoren zu berücksichtigen: der neue strategische Ansatz in der Kohäsionspolitik, die geringeren finanziellen Ressourcen in der neuen Förderperiode, die Laufzeit von 7 Jahren und das Prinzip der Partnerschaft.

Der strategische Ansatz

Im Strategiekapitel des ESF-Bundesprogramms wird festgelegt, auf welche Bereiche die Mittel des ESF-Bundesprogramms konzentriert werden sollen:

  • Wirtschaftsnahe Förderungen zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen sowie Unterstützung von Unternehmensgründung
  • Verstärkung der Anstrengungen zur Etablierung einer Kultur des lebensbegleitenden Lernens mit einem besonderen Fokus auf Jugendliche im Übergang von der Schule in eine Ausbildung
  • Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Personen mit besonderen Integrationsproblemen auf dem Arbeitsmarkt komplementär zur nationalen Arbeitsmarktpolitik
  • Aktivitäten zur Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Dies entspricht den Vorgaben der EU, die vorsehen, dass die Strukturfonds in der neuen Förderperiode stärker zu den Zielen der Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung beitragen sollen. Bei der Programmplanung für den ESF wurden daher besonders die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU und die EU-Gemeinschaftspolitik im Bereich der sozialen Eingliederung und zum lebenslangen Lernen berücksichtigt. Deutschland hat bereits im Nationalen Reformprogramm und im Nationalen Strategischen Rahmenplan seine Prioritäten hierfür gesetzt.

Geringere Ressourcen

In der neuen Förderperiode 2007-2013 erhält Deutschland insgesamt 26,3 Milliarden Euro aus den Strukturfonds (ESF, EFRE). Davon entfallen 16,1 Milliarden Euro auf das die Förderung des Konvergenzziels, das sind Regionen mit erheblichen Entwicklungsrückstand. Diese Mittel kommen den neuen Bundesländer und dem Regierungsbezirk Lüneburg zugute. 9,4 Milliarden Euro werden für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" eingesetzt. Dies umfasst die alten Bundesländer ohne den Regierungsbezirk Lüneburg sowie Berlin. 0,8 Milliarden Euro entfallen auf das Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit".

Von den 26,3 Milliarden Euro entfallen 9,3 Milliarden Euro auf den ESF in Deutschland. Davon werden 4,718 Milliarden Euro für das Konvergenzziel eingesetzt und 4,662 Milliarden Euro für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung". In der neuen Förderperiode wird es je Bundesland ein eigenes ESF-Programm geben (in Niedersachsen zusätzlich ein Programm für die Region Lüneburg) sowie ein zielgebietsübergreifendes ESF-Bundesprogramm. Im Jahr 2007 sind alle 18 ESF-Programme in Deutschland von der Kommission genehmigt worden.

Insgesamt gehen die ESF-Mittel in Deutschland in der Förderperiode 2007-2013 gegenüber der laufenden Förderperiode um etwa ein Viertel zurück. Dieser Rückgang verteilt sich etwa gleichmäßig auf Bund und Länder. Die ESF-Mittel verteilten sich zu knapp 40 Prozent auf das ESF-Programm des Bundes und zu gut 60 Prozent auf die 17 Länderprogramme. Und weil es das Geld aus Brüssel nur gab, wenn ein Teil der Kosten für die Projekte von den Mitgliedsstaaten selber getragen wurde (Kofinanzierung), standen durch den ESF in den nächsten sieben Jahren insgesamt  fast 16 Milliarden Euro zusätzlich für Beschäftigte, Arbeitsuchende und Unternehmen in Deutschland bereit. 

Ziele der ESF-Förderung des Bundes: 

  • Erhöhung der Erwerbstätigkeit
  • Erhöhung des Weiterbildungsanteils in der Bevölkerung
  • Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit
  • Erhöhung der Chancen der jungen Generation
  • Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen

Das ESF-Bundesprogramm verfolgte vier Förderschwerpunkte:

  • Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründung
  • Weiterbildung und Qualifizierung
  • Beschäftigung und soziale Integration
  • Transnationale Maßnahmen

Die Broschüre "Der Europäische Sozialfonds – Chancengeber für Europa: Die Förderperiode 2007 bis 2013 im Rückblick" veranschaulicht wie in diesen Schwerpunkten die insgesamt 64 ESF-Förderprogramme des Bundes für gleiche Chancen im Arbeits- und Sozialleben umgesetzt wurden.