Förderschwerpunkte ESF Plus (2021-2027)

In der Förderperiode ESF Plus 2021-2027 werden fünf Bundesministerien die ESF Plus-Förderprogramme umsetzen und damit zu einem sozialeren Europa beitragen.

Thematische Konzentration

Die EU-Vorgaben (Teil II, Kapitel 1 Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057) sehen vor, dass ESF Plus-Mittel in den Mitgliedstaaten "thematisch konzentriert" eingesetzt werden. So muss beispielsweise jeder Mitgliedstaat mindestens 25 % der insgesamt zur Verfügung stehenden ESF Plus-Mittel für Maßnahmen im Bereich der "sozialen Inklusion" und mindestens 3 % für die "Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen" einsetzen. Das ESF Plus-Bundesprogramm wird nach derzeitiger Planung rund 28 % der Mittel für soziale Inklusion und knapp 9 % für Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen aufwenden.

Die ESF Plus-Maßnahmen (ESF Plus-Förderprogramme) des Bundes werden thematisch unter fünf Förderschwerpunkten (Prioritäten) gebündelt.

Die Förderschwerpunkte sind:

1. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

  • Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie zur Schaffung/Besetzung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze (Förderung von Unternehmensberatungen für KMU)
  • Förderung von KMU und deren Beschäftigten, die vorrangig zur Anpassung an den demografischen, digitalen und grünen Wandel und zur Stärkung ihrer Leistungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden (INQA-Coaching; Zukunftszentren) sowie Stärkung von Solo-Selbstständigen (KOMPASS)
  • Förderung von Gründer*innen, insbesondere innovative, forschungsbasierte Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft (EXIST-Forschungstransfer , EXIST-Gründungsstipendium)
  • Berufliche Weiterbildungsangebote für Erwerbstätige, darunter insbesondere Frauen, Migrant*innen, Ältere, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und Geringqualifizierte (Wandel der Arbeit; rückenwind3)
  • Verbesserung der (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Frauen mit Migrationshintergrund (MY TURN)
  • Förderung von Qualifizierungen, die für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen benötigt werden (IQ)

2. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

  • Förderung benachteiligter junger Menschen mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung (JUGEND STÄRKEN); Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen für arbeitslose/arbeitsuchende Jugendliche (JUVENTUS)
  • Erprobung neuer Ansprachewege für eingewanderte junge Menschen bzw. junge Nachkommen Eingewanderter (Rat geben)
  • Unterstützung benachteiligter Familien, Familien in besonderen Lebenslagen sowie von Armut betroffenen und bedrohten Familien mit Kindern (Akti(F) Plus; ElternChanceN)
  • Verbesserung der (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Personen mit Migrationshintergrund einschließlich Geflüchteter (WIR)
  • Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogrammes "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" sowie ergänzend in ausgewählten benachteiligen Stadtquartieren: Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Menschen, Stärkung der lokalen Ökonomie (BIWAQ)
  • Förderung von Projekten zur sozialen Teilhabe und Überwindung von Einsamkeit/sozialer Isolation von Menschen (Stärkung der Teilhabe älterer Menschen; Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden)

3. Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

  • Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter und zur Sicherung der Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder (Ganztag)
  • Erforschung, Erarbeitung und Erprobung integrativer niedrigschwelliger und gendersensibler Bildungsangebote für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung; Erforschung eines kultursensiblen Umgangs im Bildungssystem und Entwicklung neuer Maßnahmen (Integration durch Bildung)
  • Aufbau themenorientierter kommunaler Bildungslandschaften mit dem Ziel, Bildungsbeteiligung vor Ort zu erhöhen, das lebenslange Lernen zu fördern und die soziale Mobilität zu verbessern (Bildungskommunen)
  • Forschungsförderung, Wissenstransfer und Fortbildung (Erprobung) zur Einführung neuer Technologien und den Auswirkungen für die Mitarbeitenden ( Zukunft der Arbeit )
  • Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Aus- und Weiterbildungskonzepten zur nachhaltigkeitsorientierten Qualifizierung des ausbildenden Personals in Betrieben und überbetrieblichen Bildungsstätten mit dem Ziel der überregionalen, dauerhaften Implementierung nachhaltigkeitsrelevanter Gestaltungsansätze in deutsche Berufsbildungsstrukturen (Nachhaltig im Beruf)
  • Förderung praxisorientierter, außerschulischer Maßnahmen, damit junge Menschen, die vor der ersten Berufswahl stehen, Ausbildungs- und Studiengänge mit Klimaschutzfokus kennenlernen und sich in diesen ausprobieren können; praxisorientierte Bildungsangebote für klimafreundliches Handeln im beruflichen Alltagshandeln (Kompetenz Klima)
  • Erprobung einer niedrigschwelligen, tätigkeitsbegleitenden Fortbildung sowie Einsatz und Qualifizierung im Rahmen besonderer Beaufsichtigungsangebote als Einstieg in eine Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege oder Kindertagesbetreuung mit dem Ziel der Fachkräftegewinnung sowie Verstetigung in Zuständigkeit der Länder bzw. Kommunen (Integrationskurs mit Kind Plus - Perspektive durch Qualifizierung)

4. Soziale Innovationen

  • Förderung ältere Personen mit dem Ziel der sozialen Teilhabe und finanziellen Absicherung (Stärkung der Teilhabe älterer Menschen)
  • Entwicklung und Erprobung von spezifischen Maßnahmen zur Förderung junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang in (Aus-)Bildung und Beschäftigung (Win-Win)

5. Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen

  • Förderung der am stärksten benachteiligte Personen, vor allem Wohnungslose sowie besonders benachteiligte neuzugewanderte EU-Bürger*innen sowie ihre Kinder (EhAP Plus)

Die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und der Abbau von Diskriminierung im Bildungssystem sind weitere zentrale Anliegen. Der Bund wird daher ESF Plus-Mittel in Höhe von rund 57 Millionen Euro zu Erasmus+ umschichten, um weiteren Personengruppen den Zugang zu transnationalem Lernen zu ermöglichen (Programm für europäische Lernmobilität und Innovation).

Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Bereichsübergreifende Grundsätze und ökologische Nachhaltigkeit

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union definiert die elementaren Rechte der in der EU lebenden Menschen. In allen Phasen der Planung und Umsetzung des ESF Plus Bundesprogramms existieren Vorkehrungen, um die Einhaltung der Charta im Zusammenhang mit der ESF Plus-Förderung zu gewährleisten.

Als übergreifende Ziele hebt die ESF Plus-Förderung insbesondere die Ziele "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" hervor. Das bedeutet, dass in allen Fördermaßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängig zu berücksichtigen ist. Zudem darf im Rahmen der ESF Plus Förderung niemand aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Die Planung und Umsetzung von ESF Plus geförderten Maßnahmen erfolgt zudem im Einklang mit dem Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit.