EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen

Mit dem EhAP Plus Programm soll die Lebenssituation und die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Kindern unter 18 Jahren verbessert werden.

Dieses Ziel soll durch Ansprache, Beratung und Begleitung an lokal oder regional vorhandene Hilfsangebote erreicht werden. Dabei kann eine Begleitung auch längerfristig (in der Regel zwölf Monate und in begründeten Fällen darüber hinaus) angelegt sein.

Die Maßnahmen sind niedrigschwellig und sollen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Dabei kann in Abgrenzung und ergänzend zu den originären Aufgaben der lokalen Agenturen für Arbeit und Jobcenter auf niedrigschwelliger Ebene auch zu arbeitsmarktbezogenen Inhalten informiert und beraten werden.

Um die Kenntnisse bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie die Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung zu verbessern, können auch Maßnahmen gefördert werden, um insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort diesbezüglich zu sensibilisieren und zu schulen.

Ergänzend wird ein bundesweit und niedrigschwellig ausgerichtetes Modellprojekt zur aufsuchenden Information und Verweisberatung in den sozialen Medien gefördert. Damit werden insbesondere diejenigen unterstützt, die eine Förderung vor Ort nicht erreicht. Darüber hinaus soll Falschinformationen in den sozialen Medien entgegengewirkt werden. Dabei sollen die lokal und regional ausgerichteten EhAP Plus Projekte eingebunden und unterstützt werden.

Grundsätzlich sind die bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele) zur Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung sowie die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit zu beachten.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Kommunen
  • Personen mit Migrationshintergrund

Obdachlose oder von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Betroffene; Teilnehmer*innen ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (u.a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma); Kinder unter 18

Laufzeit

25.04.2022 - 30.09.2026

Start der Projekte

voraussichtlich 01.10.2022

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

5: Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Antragsfrist war der 25.05.2022

Antragsberechtigte für Projektförderung

Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z. B. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Forschungsinstitute, Verbände und sonstige Unternehmen.

Zusatzinformationen

Web­sei­te des Pro­gramms

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat EF2
53107 Bonn
E-Mail

Thomas Becker
E-Mail

Elisabeth van der Linde
E-Mail