Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder

Das Programm Akti(F) Plus unterstützt Familien mit Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Ziel ist es, die Lebenssituation der Familien zu verbessern, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und langfristige Perspektiven für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen.

Dafür fördert das Programm individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien sowie die Zusammenarbeit von Jobcentern, Arbeitsagenturen, Kommunen und weiteren Akteuren vor Ort. So sollen Familien passgenaue Hilfen erhalten und bestehende Unterstützungsangebote besser miteinander vernetzt werden.

Zielgruppen

Das Programm richtet sich an:

  • Familien und Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder Anspruch darauf haben
  • Familien, die Kinderzuschlag erhalten oder Anspruch darauf haben
  • Familien mit Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind
  • Besondere Zielgruppen wie Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen

Aktivitäten

Gefördert werden Aktivitäten, die:

  • die soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Familien verbessern
  • Eltern bei der Stabilisierung ihrer Lebenssituation unterstützen
  • langfristige Perspektiven für den Einstieg oder Wiedereinstieg in Beschäftigung schaffen
  • zum Auf- und Ausbau rechtskreisübergreifender Kooperationsstrukturen beitragen und Familien den Zugang zu bestehenden Unterstützungsleistungen erleichtern

So werden Familien unterstützt

Beispiele für geförderte Maßnahmen sind:

  • Beratungs- und Coachingangebote für Familien
  • Familiencoaches, Lots*innen oder Mentor*innen
  • Unterstützung bei Behördengängen und der Inanspruchnahme von Sozialleistungen
  • Hilfe beim Zugang zu Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten
  • Unterstützung bei Herausforderungen wie fehlender Kinderbetreuung, Mobilitätseinschränkungen, Schulden oder Suchtproblemen
  • Angebote für erwerbstätige Eltern zur Sicherung oder Ausweitung ihrer Beschäftigung
  • Unterstützung von Eltern mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe

Zur Erreichung der Programmziele fördert Akti(F) Plus auch die Zusammenarbeit von Jobcentern, Arbeitsagenturen, Kommunen und weiteren Einrichtungen vor Ort. Aufbauend auf den Erfahrungen des Modellprogramms Modellprogramms Akti(F) (2020 bis 2022) werden erfolgreiche Ansätze weiterentwickelt und in der Förderperiode 2021 bis 2027 fortgeführt. Die Projekte arbeiten dafür in regionalen Netzwerken und Verbünden zusammen.

Familien, die sich für ein Angebot des Programms interessieren, müssen sich direkt an ein Akti(F) Plus-Projekt wenden.

Aktuelle Projekte und Standorte

Derzeit setzen 84 Projekte das Akti(F) Plus-Programm bundesweit um. Wo genau die geförderten Akti(F) Plus-Projekte aktiv sind, zeigt die Projektliste. Einen Überblick über deren regionale Verteilung bietet zudem die interaktive Standortkarte der Projekte.

Die Akti(F) Plus-Vernetzungsstelle

Als ergänzende Maßnahme wird eine Vernetzungsstelle gefördert, die ihren Sitz in Berlin hat. Sie begleitet die Akti(F) Plus-Projekte bei der Umsetzung und unterstützt sie fachlich bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Zudem fördert sie den Austausch zwischen den Projekten und trägt dazu bei, dass verschiedene Unterstützungsangebote vor Ort besser aufeinander abgestimmt werden.

Wichtige Informationen für die Projekte

Am 1. September 2026 wurde im Bundesanzeiger eine Änderung der Förderrichtlinie Akti(F) Plus veröffentlicht. Durch diese Änderung können die derzeit laufenden Projekte des ersten Förderaufrufs ihre Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 verlängern.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Familien

Familien mit Kindern, insbesondere Familien mit Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Familien mit Kinderzuschlag, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen

Anzahl der Projekte

84 (1. Aufruf: 55; 2. Aufruf: 29)

Standorte
Laufzeit

15.02.2023 - 31.12.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Antragsfrist war der 13.05.2025.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d.h. insbesondere Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände

ESF Plus-Förderung

Erster Aufruf: rd. 46,2 Mio. Euro; Zweiter Aufruf: rd. 24,3 Mio. Euro

Zusatzinformationen

Lo­go des Pro­gramms

 (Logo Aktif Plus)

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat VIGruEF2 -
ESF-Programmumsetzung,
Digitale Transformation

Mechthild Jürgens

53107 Bonn

  • Tel.: 0228 99 527-2065

Kontakt

Für administrative Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV KBS)
Servicezeiten:
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr

  • Tel.: 0355 355 486 922

Pro­jekt-Über­sicht

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