Goldener Betriebsräte-Preis für Siemens Tübingen

Datum
16.12.2019

Hunderte Arbeitsplätze vor der Verlagerung retten und gleichzeitig die digitale Transformation des Betriebs vorantreiben: dies ist Ismayil Arslan, Vorsitzender des Betriebsrats der Siemens AG, Standort Tübingen, in der Projektreihe "Arbeit und Innovation" des IG Metall Vorstands gelungen, welche im Rahmen der "ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Fachkräfte sichern" gefördert wurde. Dafür nahm er auf dem Deutschen Betriebsräte Tag am 7. November 2019 in Bonn den Hauptpreis in Gold entgegen. Die Preisträger wurden in Anwesenheit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Bonner Plenarsaal geehrt.

Bonner Plenarsaal
An der Preisverleihung zum "Deutschen Betriebsräte-Preis" am 7. November 2019 im Bonner Plenarsaal nahmen rund 1.000 Gäste teil. © Deutscher Betriebsräte Tag

Seit 2009 würdigt der "Deutsche Betriebsräte-Preis" innovative Leistungen und die erfolgreiche Arbeit von Betriebsräten, die sich nachhaltig für den Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen oder für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Unternehmen einsetzen. Eine hochkarätig besetzte Jury aus Gewerkschaften, Wissenschaft und ausgewiesenen Praktikern trifft jedes Jahr eine Auswahl aus einer stets hohen Anzahl eingereichter Projekte.

Die Auszeichnung wird je einmal in den Kategorien Gold, Silber und Bronze verliehen. Außerdem vergibt die Jury verschiedene Sonderpreise - in diesem Jahr zu den Themen "Fair statt prekär", "Innovative Betriebsratsarbeit" und "Veränderung gestalten".

Die Schirmherrschaft für den Deutschen Betriebsräte-Preis hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernommen. An der Preisverleihung am 7. November 2019 nahmen rund 1.000 Gäste teil. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hielt die Festrede, Jörg Hofmann, Vorsitzender der IG Metall, die Gold-Laudatio.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hält die Festrede zur Preisverleihung zum "Deutschen Betriebsräte-Preis" am 7. November 2019 im Bonner Plenarsaal. © Deutscher Betriebsräte Tag

Das prämierte Projekt der Siemens AG Tübingen

Bei Siemens in Tübingen werden Getriebemotoren gefertigt, die zum Beispiel in Abfertigungsbändern von vielen Flughäfen stecken. Seit einigen Jahren liefen die Geschäfte schlecht und das Management kündigte 2017 zum Schock für die rund 500 Beschäftigten an, die Montage nach Tschechien zu verlagern. Gemeinsam mit der Belegschaft suchte der Betriebsrat intensiv nach Möglichkeiten, den Standort Tübingen zu erhalten. Es wurden mit den Beschäftigten Ideen gesammelt, wie man durch den Einsatz von digitaler Technik Kosten einsparen könnte. Innerhalb kurzer Zeit legte die Belegschaft 80 konkrete Vorschläge mit einem Einsparpotenzial von mehreren Millionen Euro auf den Tisch. Das beeindruckte das anfänglich skeptische Management. Die Arbeitgeberseite konnte für das Kooperationsprojekt "Arbeit und Innovation" des IG Metall Vorstands gewonnen werden, das aus Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert wurde.

So konnte der Tübinger Betriebsrat mit einer Vielzahl von Maßnahmen die drohende Schließung des Standorts verhindern und erreichte zugleich, dass dieser sich zu einem digitalen Vorzeigewerk entwickelt. An vielen Stellen wird nun digitale Technik eingesetzt, immer in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat. Begleitet wird der digitale Kulturwandel durch ein Qualifizierungsprojekt für die Beschäftigten, damit sie mit der Digitalisierung Schritt halten können.

So zeigt zum Beispiel in der Fertigung ein Bildschirm in der Halle in Echtzeit, wie die Auslastung und Verfügbarkeit der einzelnen Maschinen ist. Im Service-Bereich wird die Datenbrille "Google Glass" eingesetzt. Dadurch ist es möglich, Kunden auf der ganzen Welt Daten und Anweisungen zur Verfügung zu stellen, wie eine Fehlersuche durchgeführt und Teile eines Getriebemotors ausgetauscht werden können. In den Büros wurden durch den Einsatz von Algorithmen und in der Montage durch den Einsatz von Robotik monotone, immer wiederkehrende Prozesse abgeschafft.

Möglich gemacht wurde das durch den Zukunftsfonds für Digitalisierung der Siemens AG in Höhe von 100 Mio. Euro, den der Gesamtbetriebsrat mit dem Konzern ausgehandelt hat, um unter dem Slogan "Strukturwandel aktiv gestalten" Standortschließungen zu vermeiden. Ziel der aus diesem Fonds finanzierten Maßnahmen ist es, auf den Strukturwandel frühzeitig mit Umqualifizierungen statt Personalabbau zu reagieren. Über eine Million Euro wurde zur Qualifizierung der Beschäftigten in Tübingen bereitgestellt.

Das im Rahmen der "ESF-Sozialpartnerrichtlinie" geförderte Projekt zeigt beispielhaft, dass für die Gestaltung guter Arbeit im digitalen Zeitalter alle an einem Strang ziehen müssen. Nur gemeinsam mit den Sozialpartnern, mit Unternehmen und betrieblichen Interessenvertre-tungen kann die digitale Transformation zu einem Erfolgsprojekt werden. Das Besondere dabei ist, dass in dieser Förderrichtlinie beide Tarifpartner von Anfang an gemeinsam im Boot sitzen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen im Betrieb und die angeschobenen Maßnahmen können nachhaltige Wirkung entfalten.

Die "ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern"

Die "ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie ist das Nachfolgeprogramm der beiden Programme " weiter bilden " und " Gleichstellen " aus der ESF-Förderperiode 2007-2013.

Ziel der Richtlinie ist es, die Sozialpartner und betrieblichen Akteure bei der Fachkräftesiche-rung und Anpassung an den demografischen Wandel zu unterstützen Mit den geförderten Maßnahmen soll ein Beitrag zur Verankerung systematischer Weiterbildung in Unternehmen, Organisationen und Branchen geleistet sowie die Chancengleichheit in den Unternehmen vorangebracht werden. Hierzu werden die Anstrengungen der Sozialpartner unterstützt. Die entsprechenden Richtlinien werden in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Voraussetzung für die Förderung sind Qualifizierungstarifverträge oder Vereinbarungen der Sozialpartner zur Qualifizierung bzw. Chancengleichheit.

Weitere Informationen zur " ESF-Sozialpartnerrichtlinie " finden Sie auf dem ESF-Webportal sowie auf der Website der ESF-Regiestelle.

Auszug aus dem ESF-Newsletter