ESF Plus-Programm "JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit"

Datum
04.08.2022

In der kommenden Förderperiode des Europäischen Sozialfonds startet mit "JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit" ("JUST Best") ein ESF Plus-Programm, das sich an junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren richtet, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind und Hilfe zu einer eigenständigen Lebensführung benötigen. Zielgruppen sind insbesondere "Care Leaver" und sogenannte Entkoppelte, also Jugendliche und junge Erwachsene in problematischen Lebenslagen, die aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen sind.

Zu der Gruppe der "Care Leaver" zählen junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe einen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Jugendhilfe verbracht haben bzw. verbringen und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Als sogenannte Entkoppelte bezeichnet man junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen.

Ziel des Programms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es, die Persönlichkeit der jungen Menschen zu stärken, ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen. Dazu sollen Strukturen und Angebote auf kommunaler Ebene geschaffen werden, die junge Menschen beim Übergang in die Selbständigkeit unterstützen, eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren (vor allem aus den Bereichen SGB II, III und VIII) sichergestellt und geeignete Wohnformen mit sozialpädagogischer Begleitung modellhaft erprobt werden. Hierfür stellt das BMFSFJ von Mitte 2022 bis Ende 2027 Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von insgesamt 116 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant, gesteuert und koordiniert wird das ESF Plus-Programm durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Bausteine des Programms sind:

  • Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit)
  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit (z.B. Street-Work oder Mobile Beratung)
  • Niedrigschwellige Beratung/Clearing (z.B. Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen Jugendliche eine Erstberatung erhalten)
  • Erprobung neuer Wohnformen (Schaffung/Erprobung verschiedener - in der Kommune noch nicht vorhandener - Wohnformen für junge Menschen, z.B. Housing First)

Vorläufiger Zeitplan
Die Förderrichtlinie zu "JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit" trat am 14.05.2022 in Kraft. Das Interessenbekundungsverfahren läuft noch bis 09.09.2022, das Antragsverfahren beginnt im Oktober 2022. Bis zum 01.01.2023 starten die Projekte.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programmwebsite des BMFSFJ sowie auf dem ESF-Webportal.

Auszug aus dem ESF-Newsletter